Erbbaurecht Zustimmungserklärung/Belastungsgenehmigung
Verfasst: 19.10.2015, 12:32
Hallo Leute,
wir sollen für einen Grundstückseigentümer die Zustimmungserklärung zu einem Übertragungsvertrag (Wohnungserbbaurecht; Wert 150.000,00 €), die bei einem anderen Notar beurkundet wurde, abrechnen (Übertragung Eltern auf Kind). Bei der Übertragung haben sich die Eltern ein Wohnungsrecht und ein Rückforderungsrecht am übertragenen Objekt einräumen lassen. Beides soll im Grundbuch eingetragen werden.
Ist hier nur die Zustimmung zur Übertragung abzurechnen (nach einem Wert von 75.000,00 €, klar) oder müsste man das Wohnungsrecht und das Rückforderungsrecht (als Belastungsgenehmigung) auch bewerten und abrechnen?
Vielen Dank schon mal für eure Meinung!!
wir sollen für einen Grundstückseigentümer die Zustimmungserklärung zu einem Übertragungsvertrag (Wohnungserbbaurecht; Wert 150.000,00 €), die bei einem anderen Notar beurkundet wurde, abrechnen (Übertragung Eltern auf Kind). Bei der Übertragung haben sich die Eltern ein Wohnungsrecht und ein Rückforderungsrecht am übertragenen Objekt einräumen lassen. Beides soll im Grundbuch eingetragen werden.
Ist hier nur die Zustimmung zur Übertragung abzurechnen (nach einem Wert von 75.000,00 €, klar) oder müsste man das Wohnungsrecht und das Rückforderungsrecht (als Belastungsgenehmigung) auch bewerten und abrechnen?
Vielen Dank schon mal für eure Meinung!!