Notarkosten Löschungsantrag Gesamtgrundschuld

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ina85
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#1

15.10.2015, 18:06

Guten Abend ihr Lieben!

Nach längerer Abstinenz, wende ich mich wieder mal an euch.

Folgendes Problem:

Mandant kam mit einer Grundschuldbestellungsurkunde. Auflage der Bank war, dass noch eine eingetragene Grundschuld gelöscht werden muss. Entsprechende Löschungsbewilligung von der Bank bezüglich des zu löschenden Rechts hatte er auch dabei, so dass gleichzeitig mit der Grundschuld ein Löschungsantrag gestellt wurde, damit die Bank entsprechende Rangstelle erhält. Es wurde alles zum GBA eingereicht. Dann kam eine Zwischenverfügung mit dem Hinweis, dass die zu löschende Grundschuld eine Gesamtgrundschuld sei. :schock

Dann hat Chef die Bank angeschrieben, entsprechende Löschungsbewilligung auch für das zweite Grundbuch zu fertigen, da auch in der - seitens der Bank erteilten 1. Löschungsbewilligung - nur das eine Grundbuch angegeben war. Diese wurde auch erteilt. Mandant war nochmals da und unterzeichnete weiteren Löschungsantrag.

Wir haben abgerechnet:

- Grundschuld
- 1. Löschungsantrag
- 2. Löschungsantrag

Jetzt weigert sich der Mandant die Kosten in vollem Umfang zu zahlen, da er durch die zeitliche Verzögerung und entsprechend späte Löschung Probleme mit der finanzierenden Bank hatte. Ich frage mich, ob er damit richtig liegt. Einerseits hätte Chef und Kollegin gleich auffallen müssen, dass es eine Gesamtgrundschuld ist (wenn man denn das Grundbuch aufmerksam gelesen hätte :roll: ), andererseits hätte es nichts an dem Umstand geändert, dass die Bank zunächst nur die Löschungsbewilligung in Bezug auf das eine Grundbuch erteilt hatte. Gut, wir wären zeitlich schneller dran gewesen, wenn es sofort aufgefallen wäre. Aber... ist nun mal halt passiert.

Meine Überlegung ist, ob man ihm anbieten sollte, die Kostenrechnung für den 2. Löschungsantrag zu stornieren. Und andererseits denke ich wieder, dass wir den Löschungsantrag trotzdem noch hätten machen müssen, da ja eben die Löschungsbewilligung der Bank noch nicht vorlag.

Nun habe ich die Sache auf dem Tisch, wie immer, wenn so etwas kommt, bin ich dann auf einmal Zuständig...

Da ich auch nicht so recht weiß wäre es toll wenn ihr ein paar Gedanken, Ratschläge, evtl. Lösungsansätze für mich hättet. Wollen ja eine vernünftige Lösung für alle finden.
Jupp03/11

#2

15.10.2015, 18:21

Über welche Kostenbeträge redet man hier?
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#3

16.10.2015, 07:43

@Jupp
:dito
Bitte zunächst einmal konkret die berechneten Kosten erläutern, insbesondere auch die Werte (Nennbetrag des Rechts / Einzelwerte der Grundstücke), auch im Hinblick auf § 44 Abs. 1 Satz 2 GNotKG von Bedeutung.
Sollte die neue Grundschuld auch an dem weiteren Grundstück bestellt werden oder nur an dem "ersten" Grundstück, bzgl. dessen zunächst eine "Löschungsbewilligung" erteilt wurde?
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