Löschungsantrag ohne entwurf nicht nur für grundpfandrecht

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
Middel
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 25.02.2010, 19:52
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangest.
Software: Advoware

#1

30.07.2015, 09:23

Hallo, ich habe eine kurze Frage:

Hattet Ihr schon mal einen Löschungsantrag als UB ohne Entwurf, in dem nicht nur die Löschung eines Grundpfandrechts (Nr. 25101 Ziff. 2. GNotKG), sondern auch die Löschung eines anderen Rechts, z. B. einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, (wenn überhaupt: Nr. 25100 GNotKG) beantragt wird? Wie soll das abgerechnet werden, wenn beide Löschungsanträge einmal unterschrieben und die Unterschrift beglaubigt wird?

Sollte man bei der Abrechnung berücksichtigen, dass für den Löschungsantrag betreffend die beschränkte persönliche Dienstbarkeit eigentlich gar keine Unterschriftsbeglaubigung erforderlich wäre, und das einfach "unter den Tisch fallen lassen"?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Antworten