Ehevertrag -modifizierte Zugewinngemeinschaft-

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Rubin
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#1

28.07.2015, 10:39

Hallo zusammen,
habe hier einen Ehevertrag mit einer modofizierten Zugewinngemeinschaft. Der Ausschluss des Zugewinns wird im Ehevertrag
mit €100.000,00 angegeben.
Bei Diehn steht "Betrifft der Ehevertrag nur bestimmte Vermögenswerte, ist nach § 100 Abs. 1 deren Aktivwert maßgeblich, allerdings ebenso höchstens
das modifizierte Reinvermögen".
Muss ich jetzt noch nach dem Reinvermögen der Eheleute fragen? und wenn dieses niedriger ist, diesen Wert nehmen?
Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch.
:roll:
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