Kaufvertrag Stadt an GbR

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
noto-fee
Forenfachkraft
Beiträge: 236
Registriert: 29.02.2012, 15:47
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

16.07.2015, 10:39

Hallo zusammen,

habe hier folgenden Fall:

Die Stadt verkauft an eine GbR eine noch zu vermessende Teilfläche. Die GbR wird erst mit der Kaufvertragsurkunde gegründet.

Der Kaufpreis beträgt 35,00 € pro m². Verkauft werden ca. 3.000 m², sprich Kaufpreis ca. 105.000,00 €.
Für den Fall, dass das Grundstück innerhalb von zwei Jahren an gewerblich bebaut wird, reduziert sich der Kaufpreis auf 15,00 € pro m². Der reduzierte Kaufpreis ist zur Zahlung fällig, nachdem alle Unterlagen vorliegen und die Auflassung erklärt wurde. Die gestundete Kaufpreisforderung wird durch eine Sicherungshypothek abgesichert.

Dann ist in dem Vertrag noch einmal ein extra § "Bebauungsverpflichtung, Nachzahlungsvereinbarung" aufgenommen. Der Käufer verpflichtet sich, das Grundstück innerhalb von zwei Jahren gewerblich zu bebauen. Der Stadt steht ein Rücktrittsrecht zu, falls nicht innerhalb der Frist bebaut wird. Die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung wird bewilligt und beantragt.

Zudem wird noch ein Vorkaufsrecht für die Stadt vereinbart. Es gilt unabhängig davon, ob der jetzige Käufer (GbR) Eigentümer ist oder ein Einzelrechtsnachfolger, der das Grundstück nicht durch Kauf erworben hat. Die Eintragung einer Auflassungsvormerkung und zwar im gleichen Range wie die Rückauflassungsvormerkung wird bewilligt und beantragt.

Wie setzt sich jetzt mein Geschäftswert zusammen? Ist der "reduzierte" Kaufpreis anzusetzen oder der "volle"? Was kann/muss ich für den GbR Vertrag (dieser wurde nicht von uns entworfen) ansetzen? Kann ich für die Sicherungshypothek auch einen Wert ansetzen? Und kann ich für die Rückauflassungsvormerkung und die Auflassungsvormerkung Werte ansetzen?

Liebe Grüße,
noto-fee
Antworten