Rückgabe Erbvertrag

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Augustus
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#1

15.07.2015, 11:48

nach KV 23100 GNotKG ist für die Rückgabe eines Erbvertrags aus der notariellen Verwahrung eine 0,3 Gebühr anzusetzen.

Wenn mit gleich nach Rückgabe des Erbvertrags ein neuer Erbvertrag beurkundet wird, sind dann für den neuen Erbvertrag infolge der Anrechnung der Gebühren gem. KV 23100 nur noch 1,7 Gebühren anzusetzen oder kann man in diesem Fall von der Erhebung der 0,3 Gebühr absehen und für den Erbvertrag 2.0 Gebühren ansetzen ?
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