gebühren abrechnung notaranderkonto

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Helga60
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#1

13.07.2015, 21:48

Habe das erste mal ein Notaranderkonto in einer kaufvertragssache abzurechnen:

Kaufpreis: 140.000,00 €

Gebühren des Notars dürfen vorab vom Notaranderkonto genommen werden, der REstkaufpreis ist anteilig an die
Erbengemeinschaft auszuzahlen.

Berechne ich die Verwahrgebühr 1,0 nach 140.000,00 € , KV-Nr. 25300 ?

Wert 124 Auszahlungsbetrag
Post- und Telekommunikationspauschale
Mwst.

oder

KV-Nr. 25300 einzeln nach den auszuzahlenden Beträgen?

Danke im voraus.

Lg Helga
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#2

14.07.2015, 06:24

Wie es in Nr. 25300 steht, entsteht die Gebühr für jede Auszahlung.
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