Ordentliche Hauptversammlung einer AG

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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devilinchen78
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#1

25.06.2015, 10:21

Hallo zusammen,

meine Chefin hat das Protokoll der ordentlichen Hauptversammlung einer AG geführt.
Mein Problem besteht nun in der Abrechnung.
Eine 2,0 Gebühr nach KV 21100 ist soweit klar, mein Problem ist eher der Wert.

Der Jahresabschluss wurde festgestellt, Vorstand und Aufsichtsrat wurden entlastet, zwei Satzungsänderungen, Wahl Abschlussprüfer, alles
jeweils in einer gesonderten Abstimmung.

Müssen alle Abstimmungen/Beschlüsse bewertet werden oder gibt es einmal eine 2,0 Gebühr nach dem Wert 1 % des Stammkapitals?

Kann mir jemand behilflich sein?

Vielen Dank im Voraus!
Martin Filzek
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#2

06.07.2015, 23:26

devilinchen78 hat geschrieben:Hallo zusammen,

meine Chefin hat das Protokoll der ordentlichen Hauptversammlung einer AG geführt.
Mein Problem besteht nun in der Abrechnung.
Eine 2,0 Gebühr nach KV 21100 ist soweit klar, mein Problem ist eher der Wert.

Der Jahresabschluss wurde festgestellt, Vorstand und Aufsichtsrat wurden entlastet, zwei Satzungsänderungen, Wahl Abschlussprüfer, alles
jeweils in einer gesonderten Abstimmung.

Müssen alle Abstimmungen/Beschlüsse bewertet werden

Ja


oder gibt es einmal eine 2,0 Gebühr

einmal bezogen auf die Zahl der Gebühren ist schon richtig, §§ 35 I, 86 II

nach dem Wert 1 % des Stammkapitals?

aber nicht nur ein mal 1 % des Grundkapitals, mindestens 30.000 Euro, sondern so oft verschiedene Gegenstände vorliegen (siehe § 109 II Nr. 4) - z. B. hier wohl 5 x 1 % bzw. Mindestbetrag 30.000 Euro (die zwei Satzungsänderungen dürften doch wohl zusammen zur Abstimmung gestellt worden sein und gem. § 109 II Nr. 4 c dann untereinander denselben Gegenstand bllden). Ebenso gehe ich beimWert der Feststellung des Jahresabschlusses von einem Beschluss ohne bestimmten Geldwert aus (anders wäre es bei einem Beschluss über die Gewinnverwendung oder Verlustdeckung, hier wäre bestimmter Geldwert in Höhe des betr. Betrages anzunehmen). Allles vorbehahltlich Irrtum und genauerer Überprüfung zur getrennten Abstimmung usw.bei den anderen Punkten.

Kann mir jemand behilflich sein?

Vielen Dank im Voraus!
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devilinchen78
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#3

07.07.2015, 11:28

Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Ich habe in der Zwischenzeit unseren Notarprüfer kontaktiert, da ich mangels Antworten davon ausging, dass meine Frage wohl doch zu speziell war.
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