hallo zusammen,
wer kann mir bei der nachfolgenden berechnung behilflich sein? bin mir sehr unsicher.
es wurde beschlossen und angemeldet.
- die aufgelöste gesellschaft wird fortgesetzt und der auflösungsbeschluss aufgehoben.
- die liquidatoren A und B werden abberufen. ihnen wird entlastung erteilt.
- zu neuen geschäftsführern werden bestellt die bisherigen liquidatoren A und B.
Beschluss:
§ 109, 86 Abs. 1, 105 Abs. 4 Nr. 1
Fortsetzung der GmbH 30.000,00 €
Aberufung Liquidatoren A,B
Bestellung neue Geschäftsführer A, B 30.000,00 €
Gesamtwert 60.000,00 €
HR-Anmeldung
§ 119 Abs. 1, § 35 Abs. 1 Handelsregisteranmeldung,
Beglaubigung mit Entwurf
§ 105 Abs. 4 Nr. 1
Fortsetzung der Liquidationsgesellschaft, 30.000,00 €
Abberufung der Liquidatoren 60.000,00 €,
Bestellung Geschäftsführer A und B 60.000,00 €
Gesamtsumme 150.000,00 €
Fortsetzung einer GmbH
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M.E. etwas hoch gegriffen: Rn. 951d: M.E. liegt in der Anmeldung der Fortsetzung der Gesellschaft, der Abberufung des Liquidators und der Bestellung des Geschäftsführers nur eine kostenrechtliche Tatsache, jedenfalls solange die Figur der notwendigen Erklärungseinheit für die GmbH-Gründung für richtig gehalten wird (anders Gustavus S. 179 f.). Denn die Fortsetzung der Gesellschaft kann nicht ohne Geschäftsführer angemeldet werden.