Umwandlung UG in GmbH

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Luischen88
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#1

04.06.2015, 09:33

Guten Morgen,
mein Chef hat mir gesagt, ich soll ausrechnen, was eine Umwandlung einer UG (Stammkapital: 5.000,00 Euro) in eine GmbH (Stammkapital: 25.000,00 Euro) kostet.
Die UG ist pleite und deshalb soll die Umwandlung gemacht werden.
Weitere Angaben habe ich leider nicht :nachdenk

Könnt ihr mir behilflich sein? :?:

Vielen Dank schon mal im Voraus! :thx
Revisor
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#2

08.06.2015, 15:49

"Umwandlung" heißt hier wohl Kapitalerhöhung um 20.000 Euro + Änderung des Firmenzusatzes von "UG" in "GmbH" (kostenrechtlich hier mE nicht gesondert zu bewerten).

vgl. http://www.foreno.de/gesellschaftsrecht ... 30165.html.

Beispielrechnungen bei Diehn, Notarkostenberechnungen, 3. Aufl., RdNr. 883 ff
Elli20.15
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#3

07.11.2018, 14:53

Hallo,

kürzlich wurde durch uns die Kapitalerhöhung einer UG und die Änderung der Firma von xx UG in xx GmbH protokolliert.

Neben der Kapitalerhöhung wurde der Beschluss hinsichtlich der Firmenänderung bei der Geschäftswertberechnung nicht gesondert bewertet.

Der Kostenrevisior vertritt nun die Meinung, dass es sich bei der Kapitalerhöhung und Firmenänderung um zwei Beurkundungsgegenstände handelt, die mit jeweils 30.000,00 € zu bewerten sind. Ein Abhängigkeitsverhältnis der Rechtsverhältnisse zueinander sieht er nicht.

Wir vertreten die Auffassung, dass ein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Diese Auffassung teilt der Revisior mit uns leider nicht.

Die Frage ist nun, wer vertritt die richtige Meinung.

Für Denkanstösse und Hilfestellung bin ich dankbar.
:thx

(Ein Zugriff auf die zitierte 3. Auflage Diehn, Kostenberechnung haben wir leider nicht).
Revisor
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#4

07.11.2018, 15:07

Wenn nur der Rechtsformzusatz geändert wurde (also "GmbH" statt "UG"), liegt m.E. derselbe Gegenstand vor (so Notarkasse München, Streifzug durch das GNotKG, 11. Aufl. [12. liegt mir z. Zt. nicht vor], RdNr. 1097a). Anders ist dies, wenn die Firma auch sonst geändert wurde (also "xxx UG" in "yyy GmbH").
Elli20.15
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#5

07.11.2018, 15:22

Vielen Dank für den Hinweis.

Die 12. Auflage des GNotKG ist bestellt.
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