Trennungs- u. Scheidungsvereinbarung

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Notariatsoldie
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#1

01.05.2015, 14:02

Ich brüte über der Kostenberechnung für einen Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvertrag - beurkundet Ende April) und komme nicht so recht weiter.

Ehel. (beide Akademiker) sind 20 Jahre verheiratet, leben im gesetzlichen Güterstand und haben 3 Kinder - 15, 17 und 19 Jahre alt - Verdienste: er monatlich ca. 7 500 EUR, sie ca. 2 700 EUR. Ehescheidungsantrag wird in Kürze gestellt. Modifiziertes Reinvermögen er: 800 000 EUR, modifiziertes Reinvermögen sie: 500 000 EUR

Folgendes wurde vereinbart:

1. Er zahlt an Sie Trennungsunterhalt von monatlich 1 400 EUR.
2. Er zahlt an Sie nachehelichen Unterhalt von monatlich 1 400 EUR bis Okt. 2017
3. Für die Zeit ab Nov. 2017 wird wechselseitig auf jeglichen nachehelichen Unterhalt verzichtet.
4. Er zahlt Kindesunterhalt
a) für 15jähriges Kind derzeit monatlich 610 EUR
b) für 17jähriges Kind derzeit monatlich 610 EUR
c) für 19jähriges Kind derzeit monatlich 500 EUR
Ferner trägt er allein die Kranken- u. Pflegeversicherungskosten der Kinder, die derzeit 900 EUR jährlich betragen
5. Versorgungsausgleich soll gesetzlich durchgeführt werden
6. Er überträgt an sie seinen 1/2 Anteil am gemeinsamen, lastenfreien Hausgrundstück - Wert des halben Anteils
ca. 200 000 EUR
Besonderheit dieser Übertragung: Sie verpflichtet sich, unter bestimmten Voraussetzungen (Insolvenz etc.) den ihr
übertragenen Anteil auf die gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen zu übertragen - Eintragung entsprechender
Auflassungsvormerkungen. Den Kindern steht aus dieser Vereinbarung ein eigenes Forderungsrecht zu.
7. Die Beteiligten erklären, dass mit der Durchführung des Vertrages sämtlicher Zugewinn ausgeglichen und das Vermögen
auseinandergesetzt ist.

Meine Gedanken zur Wertberechnung:

1. Trennungsunterhalt: 1 400 EUR x 12 Monate (voraussichtliche Dauer des Scheidungsverfahrens) - § 52 II GNotKG
2. nachehel. Unterhalt 1 400 EUR x 17 Monate (Mai 2016 - Okt. 2017) - § 52 II GNotKG)
3. Unterhaltsverzicht ??? (bei den Einkommensverhältnissen und dem Alter der Kinder dürfte der Ehefrau m.E. von Gesetz
wegen kein Unterhaltsanspruch zustehen)
4. Beim Kindesunterhalt würde ich den vereinbarten Unterhalt + Kranken- und Pflegeversicherungskosten für jedes Kind bis
zur Vollendung des 25. Lebensjahres ??? zugrunde legen (Beendigung eines Studiums) - § 52 GNotKG.
5. Versorgungsunterhalt - keine Berücksichtigung
6. Übertragung des Grundstücksanteils 200 000 EUR (§ 46 GNotKG)
Übertragungsvereinbarung zugunsten der Kinder ??? - keine Ahnung

Außerdem ist mir nicht klar, ob und wie die Erklärung zu vorstehender Ziff. 7 zu berücksichtigen ist.

Ich hoffe, dass trotz des umfangreichen Sachverhaltes jemand Lust hat, sich damit auseinanderzusetzen.

Danke schon mal.
Notariatsoldie
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#2

05.05.2015, 17:48

Hat niemand - zumindest teilweise - Lösungsvorschläge?
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