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Auswärtstätigkeit Vorgespräch und 2. Termin Beurkundung

Verfasst: 28.04.2015, 14:43
von rebru82
Hallo, hätte mal gerne eure Meinung zur Abrechnung der Auswärtsgebühr bzw. Reisekosten.

Notar bekommt den Auftrag für die Beurkundung eines Testamentes. Mandant wünscht einen Besprechungstermin, der aber bei ihm daheim stattfinden soll. Er wohnt außerhalb des Amtssitzes des Notars. Notar fährt hin und bespricht, Abwesenheit etwa 2 Stunden.

Jetzt kommt ein zweiter Termin, bei dem das Testament beurkundet werden soll, wieder beim Mandanten daheim.

Wie ist abzurechnen. Testament mit Zusatzgebühr ist klar, aber würdet ihr für das Vorgespräch noch Reisekosten abrechnen? Beim ersten Termin gab es ja nur die Besprechung, so dass ich die Zusatzgebühr da nicht abrechnen kann.

Re: Auswärtstätigkeit Vorgespräch und 2. Termin Beurkundung

Verfasst: 29.04.2015, 13:15
von Martin Filzek
Ich meine, dass die Höhe der angefallenen Auswärtsgebühr nach der Gesamtzahl der sowohl im vorbereitenden Besprechungstermin als auch im anschließenden Beurkundungstermin bemessen werden muss (vgl. auch Sikora in Korintenberg, GNotKG, 19. Aufl. 2015, KV 26002, Rn. 15). Die Auslagen für Reisekosten Pkw zu einem Termin außerhalb (km-Geld je gefahrenen km) sind m. E. ebenfalls in vollerl Höhe für beide Termine zu berechnen. Evtl. in Aktenvermerk, falls jemand nachfragt wegen der hohen km-Zahl, auf die doppelten Reisekosten und Abwesenheiten wegen der hier ja notwendig gewesenen Vorbesprechung und dann späteren Beurkundung, festhalten.