Testamentseröffnung + Einziehung + Neuerteilung Erbschein

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
kohli
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 17.11.2014, 10:10
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

01.04.2015, 13:42

Hallo, ich soll eine Akte abrechnen und habe keine Ahnung was ich nach dem GNotKG berechnen soll.

Als erstes haben wir die Eröffnung eines Testamentes beantragt. (Abrechnung Nr. 22114 ?)

Es existierte dann noch ein Erbschein nach dem Ehemann der obigen Erblasserin mit Vor- und Nacherbschaft (Vorerbin unsere Erblasserin). Wir haben die Einziehung des Erbscheines und die Erteilung eines neuen Erbscheines beantragt. Der Erbschein wurde vom Nachlassgericht erteilt, ohne dass eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden musste. Wie kann ich diese Tätigkeit abrechnen?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Antworten