Hallo,
habe eine Gemeinschaftsordnung für ein Objekt auf Norderney vorliegen, die nunmehr abgerechnet werden muss.
In der Gemeinschaftsordnung hat der Eigentümer die sechs "Wohnungen" in Bruchteilsgemeinschaft aufgeteilt, da es auf Norderney kein Wohnungseigentum gibt.
Wir rechne ich das jetzt ab? Wie eine Teilungserklärung?
Gemeinschaftsordnung
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Siehe hiezu § 51 GNotKG und im Anleitungsschrifttum Diehn, Notarkostenberechnungen, 3. Aufl. 2014, Rn. 420 ff. sowie Notarkasse München, Streifzug durch das GNotKG, 11. Aufl. 2015, Rn. 1798 f. sowie in sonst verfügbaren Kommentaren / Büchern unter den Stichworten Gemeinschaftsregelungen o. Ä.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Was sollen die genannten Hinweise mit dem Ausgangsfall zu tun haben? Oder ist dir mehr bekannt, als den anderen hier?Martin Filzek hat geschrieben:Siehe hiezu § 51 GNotKG und im Anleitungsschrifttum Diehn, Notarkostenberechnungen, 3. Aufl. 2014, Rn. 420 ff. sowie Notarkasse München, Streifzug durch das GNotKG, 11. Aufl. 2015, Rn. 1798 f. sowie in sonst verfügbaren Kommentaren / Büchern unter den Stichworten Gemeinschaftsregelungen o. Ä.
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Nein, eigentlich nicht, bin in Kindheit nur sieben mal hintereinander in den Sommerferien auf Norderney gewesen und danach noch ein mal vor ca. 15 Jahren.
Bin davon ausgegangen, dass die genannten Literaturstellen und § 51 wirklich weiter helfen könnten? Natürlich müsste man genau wissen, was konkret alles in der als "Gemeinschaftsordnung-ähnlichen" Urkunde genau enthalten ist, wolltest Du das damit sagen?
Bin davon ausgegangen, dass die genannten Literaturstellen und § 51 wirklich weiter helfen könnten? Natürlich müsste man genau wissen, was konkret alles in der als "Gemeinschaftsordnung-ähnlichen" Urkunde genau enthalten ist, wolltest Du das damit sagen?
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So ist das. Ich hab in der Vergangenheit mal so eine Urkunde gesehen ohne jede Vereinbarung nach 1010 usw. Ist glaub ich auch nur da oben möglich.
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Diese Vereinbarungen nach § 1010 BGB sind in den Fällen, die ich gesehen habe, meistens "professionell" in den Urkunden enthalten. Hintergrund ist ja, dass verschiedene Inseln - z. B. Sylt - die Begründung von Wohnungseigentum politisch nicht wollen, um so (mit mehr oder weniger Erfolg?) zu verhindern, dass Wohnraum für die Ortsansässigen immer unerschwinglicher wird.
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