Nacherhebung von Kosten
Verfasst: 18.03.2015, 09:22
Hallo,
wir haben hier einen Erbscheinsantrag (Juli 2014) beurkundet, Nachlasswert wurde angegeben mit 700.000,00 EUR.
Unsere Kosten wurden dem Mandanten ebenfalls im Juli 2014 in Rechnung gestellt und sind gezahlt.
Jetzt (Januar 2015) hat das Nachlassgericht einen Beschluss erlassen, worin der Geschäftswert auf 1.080.711,10 EUR
festgesetzt wurde.
Für unsere Urkunde habe ich die alte Kostenberechnung durchgestrichen und ein neues Blatt gefertigt
„Berichtigte Kostenberechnung aufgrund Beschluss des AG ... über die Geschäftswertfestsetzung v. .... (AZ ....)
…..
Ich will jetzt unsere Kostenberechnung im Aktenkonto stornieren und dem Mandanten eine „neue“ Kostenrechnung schicken, natürlich unter Anrechnung der bisher gezahlten Kosten.
Kann ich das so machen oder ist hier noch etwas besonderes zu beachten??
Gruß Hexe-Petri
wir haben hier einen Erbscheinsantrag (Juli 2014) beurkundet, Nachlasswert wurde angegeben mit 700.000,00 EUR.
Unsere Kosten wurden dem Mandanten ebenfalls im Juli 2014 in Rechnung gestellt und sind gezahlt.
Jetzt (Januar 2015) hat das Nachlassgericht einen Beschluss erlassen, worin der Geschäftswert auf 1.080.711,10 EUR
festgesetzt wurde.
Für unsere Urkunde habe ich die alte Kostenberechnung durchgestrichen und ein neues Blatt gefertigt
„Berichtigte Kostenberechnung aufgrund Beschluss des AG ... über die Geschäftswertfestsetzung v. .... (AZ ....)
…..
Ich will jetzt unsere Kostenberechnung im Aktenkonto stornieren und dem Mandanten eine „neue“ Kostenrechnung schicken, natürlich unter Anrechnung der bisher gezahlten Kosten.
Kann ich das so machen oder ist hier noch etwas besonderes zu beachten??
Gruß Hexe-Petri