Vermächtnis und Testamentsvollstreckeranordnung
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Es wird ein Vermächtnis verfügt und hinsichtlich dieses Vermächtnisses die Testamentsvollstreckung angeordnet. Wertberechnung Vermächtnis ist mir klar, aber: Ist die (erstmalige) Anordnung der Testamentsvollstreckung werterhöhend? Wenn ja, aus welcher Vorschrift ergibt sich dies?
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Hierzu zutreffend im "Leipziger Kostenspiegel", Teil 19 RdNr. 45:
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung wird nicht gesondert bewertet, da sie der Sicherung und Durchführung der Erfüllung des Vermächtnisses dient (§ 109 Abs. 1 S. 1, 2 GNotKG).
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung wird nicht gesondert bewertet, da sie der Sicherung und Durchführung der Erfüllung des Vermächtnisses dient (§ 109 Abs. 1 S. 1, 2 GNotKG).