Erbschein und weitere Betreuung
Verfasst: 26.02.2015, 10:59
Wir haben in einer Sache einen Erbscheinsantrag beurkundet.
Danach haben wir immer wieder mit dem Nachlassgericht korrespondiert, da es angeblich schon einen Erbschein gab, ein vorhandenes Testament wurde angezweifelt, weitere unbekannte Erben waren vorhanden etc.. Das hatte der Mandant alles aber nicht gewusst und wir ebenso wenig. Wie gesagt, es war ein hin und her an Schriftstücken und es fanden dazu noch diverse Termine mit dem Mandanten statt. Im Endergebnis haben wir nun im Auftrag des Mandanten den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins zurück genommen.
Jetzt will ich die Sache abrechnen. Weiß jedoch nicht, ob ich hier eine weitere Gebühr außer die 23300 für den Erbschein geltend machen kann. Ich habe an die 22123 gedacht, aber das ist denke ich nicht möglich.
Danach haben wir immer wieder mit dem Nachlassgericht korrespondiert, da es angeblich schon einen Erbschein gab, ein vorhandenes Testament wurde angezweifelt, weitere unbekannte Erben waren vorhanden etc.. Das hatte der Mandant alles aber nicht gewusst und wir ebenso wenig. Wie gesagt, es war ein hin und her an Schriftstücken und es fanden dazu noch diverse Termine mit dem Mandanten statt. Im Endergebnis haben wir nun im Auftrag des Mandanten den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins zurück genommen.
Jetzt will ich die Sache abrechnen. Weiß jedoch nicht, ob ich hier eine weitere Gebühr außer die 23300 für den Erbschein geltend machen kann. Ich habe an die 22123 gedacht, aber das ist denke ich nicht möglich.