Helau und Alaaf,
kurz vor Toreschluss eine Frage: Die GmbH möchte in ihrem Namen den Bindestrich löschen. Meiner Meinung nach ein Fall für: ohne wirtschaftliche Bedeutung.
Für die HR-Anmeldung finde ich die Vorschrift Regelwert 5.000,00 € § 105 Abs. 5.
Für den Beschluss finde ich das aber nicht. Gilt hier wirklich auch Mindestwert 30.000,00 €? Mein PC nimmt die 5.000,00 € auch nicht an bei der Berechnung.
Und wenn dem so ist, muss ich die HR-Anmeldung dann auch nach 30.000,00 € abrechnen oder kann ich hier dann 5.000,00 € angeben?
Vielen lieben Dank und schöne "Feiertage".
Beschluss ohne wirtschaftliche Bedeutung
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Beschluss = Mindestwert von 30.000,00 €.
HR-Anmeldung = 5.000,00 €.
HR-Anmeldung = 5.000,00 €.
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
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Ohne das gefundene Ergebnis, das sicher gut vertretbar ist, anzweifeln zu wollen, wäre es aber auch möglich, die mit der Entfernung des Bindestrichs vorliegende Änderung des Namens der Firma - wie alle sonstigen Firmenänderungen - als keinen Fall ohne wirtschaftliche Bedeutung anzusehen und auch für die HR.-Anmeldung den "normalen" Wert mit ggf. Mindestwert 30.000 Euro zu nehmen. Warum sollte es z. B. für "Coca-Cola GmbH" ohne wirtschaftliche Bedeutung sein, wenn - ohne Not und durch gewollte Satzungsänderung - der Bindstrich weggelassen wird?
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