Beschluss ohne wirtschaftliche Bedeutung

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cocos94
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#1

12.02.2015, 11:05

Helau und Alaaf,

kurz vor Toreschluss eine Frage: Die GmbH möchte in ihrem Namen den Bindestrich löschen. Meiner Meinung nach ein Fall für: ohne wirtschaftliche Bedeutung.
Für die HR-Anmeldung finde ich die Vorschrift Regelwert 5.000,00 € § 105 Abs. 5.
Für den Beschluss finde ich das aber nicht. Gilt hier wirklich auch Mindestwert 30.000,00 €? Mein PC nimmt die 5.000,00 € auch nicht an bei der Berechnung.

Und wenn dem so ist, muss ich die HR-Anmeldung dann auch nach 30.000,00 € abrechnen oder kann ich hier dann 5.000,00 € angeben?

Vielen lieben Dank und schöne "Feiertage".
nico86
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#2

17.02.2015, 09:16

Beschluss = Mindestwert von 30.000,00 €.

HR-Anmeldung = 5.000,00 €.
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
cocos94
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#3

17.02.2015, 09:42

:thx
Martin Filzek
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#4

17.02.2015, 10:00

Ohne das gefundene Ergebnis, das sicher gut vertretbar ist, anzweifeln zu wollen, wäre es aber auch möglich, die mit der Entfernung des Bindestrichs vorliegende Änderung des Namens der Firma - wie alle sonstigen Firmenänderungen - als keinen Fall ohne wirtschaftliche Bedeutung anzusehen und auch für die HR.-Anmeldung den "normalen" Wert mit ggf. Mindestwert 30.000 Euro zu nehmen. Warum sollte es z. B. für "Coca-Cola GmbH" ohne wirtschaftliche Bedeutung sein, wenn - ohne Not und durch gewollte Satzungsänderung - der Bindstrich weggelassen wird?
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
cocos94
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#5

17.02.2015, 10:30

Interessanter Hinweis. Werde das mit meinem Chef besprechen.
Vielen Dank
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