Kaufvertrag+Antr. auf Bestellung eines Nachtragsliquidators

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Sonnenflora
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#1

11.02.2015, 07:39

Wir haben einen Grundstückskaufvertrag beurkundet. Im Grundbuch sind zwei Auflassungsvormerkungen aus 1971 für eine erloschene KG eingetragen, welche (zufällig) in die Rechtsvorgängerin der Käuferin (mehrfach umfirmiert) übergegangen ist, was aber leider im HR nicht festgehalten wurde.

In der Kaufvertragsurkunde steht:
„ Der Notar wird hiermit beauftragt eine Nachtragsliquidation zu beantragen und Herrn … als Nachtragsliquidator zu bestellen, ersatzweise eine vom Gericht zu bestimmende Person.
Die Löschung wird beantragt. Der Notar wird beauftragt, von dem vom Gericht zu bestellenden Nachtragsliquidator eine Löschungsbewilligung beider Rechte anzufordern.“

Wir haben den Beschluss erwirkt und Rechtskraftvermerk eingeholt.

Bekommt man nun für den Antrag ans Handelsregister und Erwirkung des Rechtskraftvermerkes eine extra Gebühr oder ist alles mit der Vollzugsgebühr KV-Nr. 22110 abgegolten? :kopfkratz
Mein Chef meint, dass es da was extra geben muss, ich dachte, dass alles mit der Vollzugsgebühr erledigt ist.

Es wäre super, wenn jemand eine Antwort für mich hat ...
JensW
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#2

13.02.2015, 07:48

Moment.... :nachdenk
Du sagst, die AV-Berechtigte ist die Rechtsvorgängerin Deiner Käuferin. Die KG ist im HR gelöscht, also gibt es hier keine Rechtsnachfolge. Nun gut, sei es drum...
Außerdem bekommst Du ja den Nachtragsliquidator nicht so einfach ins HR. Der muss sich ja anmelden. Also hat das beim KV m. E. nur eine 0,5 Vollzugsgebühr zur Folge. M. E. ist auch eine HR des Nachtragsliquidators erforderlich, die wiederum eine 0,5 Gebühr aus 30.000,00 € auslöst.
Jupp03/11

#3

13.02.2015, 07:50

Der Nachtragsliquidator kann auch durch Beschluss bestellt werden mit der einzigen Aufgabe: ...
Und dann wird er nicht ins HR eingetragen.
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