Gebühr für Grundbuchberichtigung nach Erbscheinserteilung
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Nix, weil falsche Sachbehandlung. Der Grundbuchberichtigungsantrag hätte sofort mit in den Erbscheinsantrag gehört. Das Nachlassgericht reiche in der Regel eine weitere Ausfertigung vom ERbschein unmittelbar an das Grundbuchamt zur (meist kostenfreien) Grundbuchberichtigung.
Wenn so gearbeitet worden wäre, wäre der Antrag auch nicht kostenfrei gewesen.Katzenfisch hat geschrieben:Nix, weil falsche Sachbehandlung. Der Grundbuchberichtigungsantrag hätte sofort mit in den Erbscheinsantrag gehört. Das Nachlassgericht reiche in der Regel eine weitere Ausfertigung vom ERbschein unmittelbar an das Grundbuchamt zur (meist kostenfreien) Grundbuchberichtigung.