Vollzugsgebühr bei UB unter Löschungsantrag
Verfasst: 06.02.2015, 09:41
Hallo,
wir haben hier die Unterschrift unter einem Löschungsantrag für mehrere Grundpfandrechte beglaubigt und sollen den Löschungsantrag beim Grundbuchamt zum Vollzug einreichen. Die Beglaubigungsgebühr nach KV 25101 fällt mehrfach (hier insgesamt dreimal) an (Gebühr nach KV 25100 aus dem Gesamtwert ist kostenungünstiger). Was ist nun mit der Vollzugsgebühr nach KV 22124? Fällt diese auch mehrfach (also dreimal an)? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Wäre nämlich die Gebühr nach KV 25100 aus dem Gesamtwert kostengünstiger würde ich die Vollzugsgebühr nach KV 22124 ja wohl auch nur einmal berechnen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
wir haben hier die Unterschrift unter einem Löschungsantrag für mehrere Grundpfandrechte beglaubigt und sollen den Löschungsantrag beim Grundbuchamt zum Vollzug einreichen. Die Beglaubigungsgebühr nach KV 25101 fällt mehrfach (hier insgesamt dreimal) an (Gebühr nach KV 25100 aus dem Gesamtwert ist kostenungünstiger). Was ist nun mit der Vollzugsgebühr nach KV 22124? Fällt diese auch mehrfach (also dreimal an)? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Wäre nämlich die Gebühr nach KV 25100 aus dem Gesamtwert kostengünstiger würde ich die Vollzugsgebühr nach KV 22124 ja wohl auch nur einmal berechnen?
Vielen Dank für Eure Antworten.