Vollzugsgebühr bei UB unter Löschungsantrag

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larifari
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#1

06.02.2015, 09:41

Hallo,

wir haben hier die Unterschrift unter einem Löschungsantrag für mehrere Grundpfandrechte beglaubigt und sollen den Löschungsantrag beim Grundbuchamt zum Vollzug einreichen. Die Beglaubigungsgebühr nach KV 25101 fällt mehrfach (hier insgesamt dreimal) an (Gebühr nach KV 25100 aus dem Gesamtwert ist kostenungünstiger). Was ist nun mit der Vollzugsgebühr nach KV 22124? Fällt diese auch mehrfach (also dreimal an)? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Wäre nämlich die Gebühr nach KV 25100 aus dem Gesamtwert kostengünstiger würde ich die Vollzugsgebühr nach KV 22124 ja wohl auch nur einmal berechnen?

Vielen Dank für Eure Antworten.
Notariatsoldie
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#2

06.02.2015, 19:21

Herr Tiedtke (Notarkasse München) hat im letzten Herbst in einem Seminar die - meines Erachtens zutreffende - Auffassung vertreten, dass für den Löschungsantrag (auch wenn mehrere Grundpfandrechte gelöscht werden sollen) nur 1 x die Beglaubigungsgebühr anfällt. Mir ist auch keine Entscheidung bekannt, wonach die Gebühr von 20 EUR mehrfach anfällt. Ich gehe nicht davon aus, dass sich die von Einzelnen vertretene Auffassung, die Beglaubigungsgebühr sei für jedes Grundpfandrecht gesondert anzusetzen, durchsetzt.

Ein schönes Wochenende wünscht
Notariatsoldie
Jupp03/11

#3

06.02.2015, 19:52

Die Gebühr nach 25101 fällt 3x an.
Vollzugsgebühr entsteht 1x.
larifari
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#4

09.02.2015, 10:49

Danke Jupp03/11, sehe ich auch so! Vielen Dank.
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