Gebührenermäßigung § 91 GNotKG

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Lena
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#1

03.02.2015, 11:42

Ich habe wieder einmal eine kostenrechtliche Frage.
GW = 54.023 € - Käufer ist Stadt, daher Gebührenermäßigung nach § 91, es geht mir um die Beurkundungsgebühr.

Verschiedene Notariatsprogramme rechnen bei dem GW eine Gebühr von 268,80 aus - den gleichen Betrag finde ich z.b auch in der Gebührentabelle die in der 36. Auflage von "Höver Gebührentabellen" abgedruckt ist.
Andere Gebührentabellen gehen wohl von einem runden aus und sagen: richtig wären 269 €. Die bayerische Notarkasse sagt es hinge mit § 91 GNotKG Abs. 1 zusammen - aber den Zusammenhang verstehe ich nicht.

Kann mir einer erklären was richtig ist und welche Gebühr jetzt rauskommt? Welche Gebührentabelle ist wirklich richtig gut und auch "richtig" mit den Ergebnissen die sie anzeigt?
Liebe Grüße
Lena

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Martin Filzek
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#2

03.02.2015, 14:47

Lena hat geschrieben:Ich habe wieder einmal eine kostenrechtliche Frage.
GW = 54.023 € - Käufer ist Stadt, daher Gebührenermäßigung nach § 91, es geht mir um die Beurkundungsgebühr.

Verschiedene Notariatsprogramme rechnen bei dem GW eine Gebühr von 268,80 aus - den gleichen Betrag finde ich z.b auch in der Gebührentabelle die in der 36. Auflage von "Höver Gebührentabellen" abgedruckt ist.
Andere Gebührentabellen gehen wohl von einem runden aus und sagen: richtig wären 269 €.

Welche anderen Gebührentabellen sollen das sein? Wenn sie von einem "Runden" ausgehen, ist das soweit ich sehe ein Fehler, denn die Rundungsvorschrift in § 34 IV GNotKG sagt nur, dass auf den nächstliegenden Cent auf- oder abzurunden ist.

Die bayerische Notarkasse sagt es hinge mit § 91 GNotKG Abs. 1 zusammen - aber den Zusammenhang verstehe ich nicht.

Wo genau sagt die bayerische Notarkasse das? Ich vermute mal, es geht um allgemeine Ausführungen, die darauf hinweisen, dass § 94 I 2 zu beachten ist, wonach die ermäßigten Gebühren jeweils mit dem Betrag zu vergleichen sind, der bei einem geringeren Geschäftswert (der zur nächstniedrigsten Ermäßigungsstufe führt) zu vergleichen sind und jeweils der höhere Betrag dann zu nehmen ist. Das wäre hier ein Vergleich mit der unermäßigten Gebühr bei einem Wert von 25.000 Euro, bei dem die Ermäßigung null beträgt und die Gebühr dann 230 Euro wäre. Da hier die 268,80 Euro aber höher sind, müssen die 268,80 Euro berechnet werden. Eine Rundung nach oben auf volle 269 Euro ist nicht erlaubt und wohl ein Fehler in den ungenannten anderen Tabellen.

Kann mir einer erklären was richtig ist und welche Gebühr jetzt rauskommt? Welche Gebührentabelle ist wirklich richtig gut und auch "richtig" mit den Ergebnissen die sie anzeigt?
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Lena
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#3

03.02.2015, 22:07

Martin Filzek hat geschrieben:Welche anderen Gebührentabellen sollen das sein? Wenn sie von einem "Runden" ausgehen, ist das soweit ich sehe ein Fehler, denn die Rundungsvorschrift in § 34 IV GNotKG sagt nur, dass auf den nächstliegenden Cent auf- oder abzurunden ist.
z.B. eine Gebührentabelle der Bayr.Notarkasse. Ich dachte schon, es gäbe eine neue Rundungsvorschrift die ich noch nicht kenne. :thx
Martin Filzek hat geschrieben:Wo genau sagt die bayerische Notarkasse das?
in persönlichen Gesprächen - wir haben da leider nichts schriftliches von.
Martin Filzek hat geschrieben:Ich vermute mal, es geht um allgemeine Ausführungen, die darauf hinweisen, dass § 94 I 2 zu beachten ist, wonach die ermäßigten Gebühren jeweils mit dem Betrag zu vergleichen sind, der bei einem geringeren Geschäftswert (der zur nächstniedrigsten Ermäßigungsstufe führt) zu vergleichen sind und jeweils der höhere Betrag dann zu nehmen ist. Das wäre hier ein Vergleich mit der unermäßigten Gebühr bei einem Wert von 25.000 Euro, bei dem die Ermäßigung null beträgt und die Gebühr dann 230 Euro wäre. Da hier die 268,80 Euro aber höher sind, müssen die 268,80 Euro berechnet werden. Eine Rundung nach oben auf volle 269 Euro ist nicht erlaubt und wohl ein Fehler in den ungenannten anderen Tabellen.
Danke, so rechne ich auch - kann mir daher auch den andern Wert nicht erklären. Das bestärkt mich dann schonmal, dass ich auch nicht falsch liege. Irgendwie wird man doch unsicher wenn man immer etwas anderes hört/liest...

:thx schon mal für deine Hilfe bisher!!!!

Hat noch jemand eine Empfehlung für eine möglichst vollständige und richtige Gebührentabelle?
Oder einen Downloadlink?
Liebe Grüße
Lena

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Jupp03/11

#4

03.02.2015, 22:18

Leipziger Kommentar, kostet zwar einiges, aber lohnt sich.
Bei Amazon gibt es den vergünstigt. ;)
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#5

04.02.2015, 09:07

Jupp03/11 hat geschrieben:Leipziger Kommentar, kostet zwar einiges, aber lohnt sich.
Bei Amazon gibt es den vergünstigt. ;)
Okay, schaue ich mir direkt mal an. :thx
Liebe Grüße
Lena

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