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Kosten berechnen für Scheidungsfolgenvereinbarung.

Verfasst: 28.01.2015, 14:30
von eysburn
Hallo zusammen,

ich brauch mal wieder einen Tipp. Wie haben einen Scheidungsfolgenvereinbarung (bzw. eine Änderung zu einem bereits getroffenen Ehevertrag) beurkundet. Dort enthalten sind folgende Punkte:

- Aufhebung einer vorherigen Vereinbarung hinsichtlich der Übertragung eines 1/2 Miteigentumsanteils eines Hauses gegen Zahlung von 200.000€
- Freistellung von Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt ca. 451.000 € beider Parteien
- Unterhaltsverzicht (beide verdienen ungefähr das gleiche)
- Löschung einer bereits eingetragenen Auflassungsvormerkung
- Hausrat ist aufgeteilt
- Aufhebung eines Erbvertrages

Meine Frage ist wie ist die Aufhebung der vorherigen Vereinbarung zu bewerten und wie bewerte ich die Freistellung der Schulden.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

:-)

Re: Kosten berechnen für Scheidungsfolgenvereinbarung.

Verfasst: 28.01.2015, 14:36
von Pepples
Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

www.foreno.de/foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.

Re: Kosten berechnen für Scheidungsfolgenvereinbarung.

Verfasst: 03.02.2015, 17:08
von eysburn
Pepples hat geschrieben:Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.

habe ich geändert. Sorry :-)