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Wert Testamentsänderung

Verfasst: 20.01.2015, 08:14
von noto-fee
Hallo zusammen,

habe da mal eine Frage bezüglich einer Testamentsänderung.

Es gibt ein Testament dahingehend, dass die Erblasserin ihre Tochter und Sohn zu gleichen Teilen als Erben einsetzt. Nun soll eine Änderung dahingehend beurkundet werden, dass der Sohn der Erblasserin nur Vorerbe wird und seine Kinder Nacherben werden. Bezüglich der Tochter wird nichts geändert. Es geht also nur um den Erbteil, den der Sohn kriegen würde.

Was für ein Wert ist hier anzusetzen? Der hälfte Wert des Reinvermögens (es geht ja auch nur um den 1/2 Anteil des Sohnes) oder geht sowas nach dem vollen Reinvermögen?

Vielleicht kann mir einer von euch da weiterhelfen bzw. sagen, wo ich sowas nachlesen kann.

Liebe Grüße

Re: Wert Testamentsänderung

Verfasst: 20.01.2015, 09:33
von AnjaZ
Ich würde nur den Erbteil des Sohnes als Wert annehmen.

Re: Wert Testamentsänderung

Verfasst: 11.05.2022, 23:42
von Feldhamster
Ich hänge mich hier mal ran:

Es soll die Änderung eines gemeinschaftlichen Testaments beurkundet werden.

Die Erblasser (Eheleute) stellen klar, dass nehmen den im vorherigen Testament genannten zwei gemeinsamen Kindern nun ein drittes hinzugekommen ist. Es war bisher geregelt, dass Abkömmlinge zu gleichen Teilen erben. Statt zwei erben nun also drei Abkömmlinge.

Zudem wird der Vormund und Testamentsvollstrecker - der vor kurzem verstorben ist - ersetzt durch andere Personen.

Welchen Geschäftswert setze ich nun an? § 102 GNotKG, obwohl im Endeffekt nur der Vormund und Testamentsvollstrecker ersetzt wird?