Höhere Entwurfsgebühr als Beurkundungsgebühr?

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Michael1974
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#1

14.01.2015, 11:05

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe folgendes kostenrechtliches Problem:

Der Notar hat den Entwurf eines Erbauseinandersetzungsvertrages erstellt, in dem sich über insgesamt 3 Wohnungen zu einem Gesamtwert von 650.000,00 € auseinandergesetzt wurde. Der Entwurf wurde vollständig erstellt und den Beteiligten übersandt. Die Erbengemeinschaft ist noch nicht endgültig auseinandergesetzt worden.

Beurkundet wurde aber nur die Auseinandersetzung über 2 Wohnungen. Über die dritte Wohnung soll sich später auseinandergesetzt werden.

Wie soll ich hier nun abrechnen? Die Entwurfsgebühr ist m.E. nach dem Wert über 650.000,00 € entstanden, die Beurkundungsgebühr nach dem Wert der zwei Wohnungen über 450.000,00 €. Was passiert jetzt mit der Differenz zwischen Entwurfs- und Beurkundungsgebühr?

Für Hilfe wäre ich sehr verbunden, da ich im Streifzug nichts finden konnte.

Vielen Dank!
Martin Filzek
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Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

16.01.2015, 15:13

Siehe Streifzug Rn. 573 ff. oder Kommentarliteratur, z. B. Diehn in Korintenberg, GNotKG, 19. Aufl. 2015, Vorbem. 2.4.1 Rn. 87 f.

Im Ergebnis schlage ich vor, analog den 'Regelungen für Serienentwurf § 119 II und Vorbem. 2.4.1 Abs. 7 die nicht verbrauchten Teile der Entwurfsgebühr bis zu ein Jahr zu stunden und abzuwarten, ob die noch ausstehende Teilerbauseinandersetzung bis dahin auch noch beurkundet wird. Wenn nicht, entweder Nachberechnung nach dem Buchstaben des Gesetzes möglich, und - so würden es 99 % aller Notare voraussichtlich handhaben - die theoretisch verfolgbaren Mehrkosten "vergessen" um sich nicht sehr erklärungsbedürften und in Mandantenbeliebtheit evtl. nachteiligen Fragen auszusetzen.

Ein ähnlicher "Problemfall" wäre ja auch, wenn der Entwurf gemacht wird über zunächst gewünschte 500.000 Euro Kaufpreisvorstellung, der dann über letztlich realisierbare 440.000 Euro beurkundet wird. Man wird hier kaum einen Notar findet, der auch in diesem Fall das Letzte aus den Buchstaben der Kostenregelungen heraussaugen will.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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