Löschungsbewilligung Auflassungsvormerkung
Verfasst: 14.01.2015, 08:38
Hallo, habe eine Kostenfrage.
Aufgrund eines Übergabevertrages wurden für den Übergeber
a) Altenteil (Wohnrecht u. Pflege), löschbar bei Todesnachweis,
b) Auflassungsvormerkung (Rückübertragung, wenn u. solange das
vorstehende Altenteil nicht oder mangelhaft erfüllt wird)
eingetragen.
Der Übergeber ist zwischenzeitlich verstorben.
Das Altenteil wurde zwischenzeitlich mit Vorlage der Sterbeurkunde des Übergebers gelöscht.
Der Entwurf der Löschungsbewilligung der Erben für die Auflassungsvormerkung wurde nun beglaubigt.
Bin mir nun nicht sicher, wie ich das bewerten soll, da die Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Altenteils dient.
Würde hier nach einem Wert von 5.000,00 € gem. § 36 Abs. 1, 3 tendieren.
Oder liege ich hier falsch?
hexe-petri
Aufgrund eines Übergabevertrages wurden für den Übergeber
a) Altenteil (Wohnrecht u. Pflege), löschbar bei Todesnachweis,
b) Auflassungsvormerkung (Rückübertragung, wenn u. solange das
vorstehende Altenteil nicht oder mangelhaft erfüllt wird)
eingetragen.
Der Übergeber ist zwischenzeitlich verstorben.
Das Altenteil wurde zwischenzeitlich mit Vorlage der Sterbeurkunde des Übergebers gelöscht.
Der Entwurf der Löschungsbewilligung der Erben für die Auflassungsvormerkung wurde nun beglaubigt.
Bin mir nun nicht sicher, wie ich das bewerten soll, da die Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Altenteils dient.
Würde hier nach einem Wert von 5.000,00 € gem. § 36 Abs. 1, 3 tendieren.
Oder liege ich hier falsch?
hexe-petri