hallo ihr lieben,
wir haben einen privatschriftlichen gesellschafterbeschluss entworfen sowie die dazugehörige HR-Anmeldung, in der wir angemeldet haben:
1. die gesellschaft ist durch beschluss der gesellschafter aufgelöst worden.
2. eine liquidation findet nicht statt.
3. die Firma ist somit erloschen.
Wie ist hier abzurechnen?
Ich würde die Anmeldung hier wie folgt abrechnen.
Anm. Erlöschen der Firma Wert: gem. § 105 Abs. 2, Abs. 4 Nr. 3 = 30.000,00 €
Rn. 24102 0,5
XML-Strukturdatein
Auslagen
Mwst
Den Beschluss würde ich wie folgt abrechnen:
Entwurf Gesellschafterbeschluss
Mindestwert: § 105 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 u. 4 = 30.000,00 €
Rn. 24100 2,0
Auslagen
Mwst
Ist das richtig, oder habe ich hier einen Denkfehler?
Eine Liquidator wurde ja nicht bestellt u. die Gesellschafter sind ja vorher auch nicht ausgeschieden?
Vielen Dank für eure Antworten.
Lg
Auflösung KG
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Das kommt drauf an. Wenn die Beteiligten ausdrücklich darum gebeten haben, den Entwurf zu fertigen, dann ist er auch abzurechnen. Ansonsten stimme ich dir zu.JensW hat geschrieben:Den Gesellschafterbeschluss kannst Du m. E. nicht abrechnen, weil er gar nicht erforderlich gewesen wäre...
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