Auflösung KG

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
großes-sternchen
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 89
Registriert: 03.09.2013, 14:00
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Ruhrgebiet

#1

05.01.2015, 10:21

hallo ihr lieben,

wir haben einen privatschriftlichen gesellschafterbeschluss entworfen sowie die dazugehörige HR-Anmeldung, in der wir angemeldet haben:

1. die gesellschaft ist durch beschluss der gesellschafter aufgelöst worden.
2. eine liquidation findet nicht statt.
3. die Firma ist somit erloschen.

Wie ist hier abzurechnen?

Ich würde die Anmeldung hier wie folgt abrechnen.

Anm. Erlöschen der Firma Wert: gem. § 105 Abs. 2, Abs. 4 Nr. 3 = 30.000,00 €
Rn. 24102 0,5
XML-Strukturdatein
Auslagen
Mwst

Den Beschluss würde ich wie folgt abrechnen:

Entwurf Gesellschafterbeschluss
Mindestwert: § 105 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 u. 4 = 30.000,00 €
Rn. 24100 2,0
Auslagen
Mwst

Ist das richtig, oder habe ich hier einen Denkfehler?
Eine Liquidator wurde ja nicht bestellt u. die Gesellschafter sind ja vorher auch nicht ausgeschieden?

Vielen Dank für eure Antworten.

Lg
Man löst keine Probleme, indem man sie auf Eis legt.

Bild
__________________
JensW
Forenfachkraft
Beiträge: 145
Registriert: 05.12.2014, 16:07
Beruf: Notarfachassistent, Nachlasspfleger
Software: NoTastic

#2

05.01.2015, 10:52

Den Gesellschafterbeschluss kannst Du m. E. nicht abrechnen, weil er gar nicht erforderlich gewesen wäre...
Peverell
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 16
Registriert: 15.05.2011, 15:13
Beruf: Oberinspektor i.N.
Software: ARNOTop
Wohnort: Bayern

#3

06.01.2015, 13:00

JensW hat geschrieben:Den Gesellschafterbeschluss kannst Du m. E. nicht abrechnen, weil er gar nicht erforderlich gewesen wäre...
Das kommt drauf an. Wenn die Beteiligten ausdrücklich darum gebeten haben, den Entwurf zu fertigen, dann ist er auch abzurechnen. Ansonsten stimme ich dir zu.
großes-sternchen
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 89
Registriert: 03.09.2013, 14:00
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Ruhrgebiet

#4

06.01.2015, 13:16

Die Beteiligten hatten ausdrücklich darum gebeten!

Was meint Ihr zu der Abrechnung hinsichtlich der Anmeldung?
Man löst keine Probleme, indem man sie auf Eis legt.

Bild
__________________
JensW
Forenfachkraft
Beiträge: 145
Registriert: 05.12.2014, 16:07
Beruf: Notarfachassistent, Nachlasspfleger
Software: NoTastic

#5

06.01.2015, 13:27

Also ich würde sagen, dass das so ok ist.
großes-sternchen
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 89
Registriert: 03.09.2013, 14:00
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Ruhrgebiet

#6

06.01.2015, 13:29

HInsichtlich der Wertberechnung war ich mir etwas unsicher.

Aber ein Liquidator u.a. wurde ja nicht bestellt.

Vielen Dank, werde die Rechnung dann so umsetzen :wink1
Man löst keine Probleme, indem man sie auf Eis legt.

Bild
__________________
Antworten