Zusammenstellung Satzungswortlaut
Verfasst: 17.12.2014, 11:56
Hallo, ich brauche Hilfe:
Durch einen anderen Notar wurde ein satzungsändernder Beschluss und die entsprechende Handelsregisteranmeldung beurkundet. Dieser Notar hat auch die geänderten Satzung zusammengestellt, diese mit der Bescheinigung nach § 181 AktG versehen und alles beim Registergericht eingereicht.
Nach erfolgter Eintragung der angemeldeten Änderungen wurden wir beauftragt, die geänderte Satzung in die für die Gesellschaft „übliche“ Form zu bringen und diese der Gesellschaft elektronisch zur Verfügung zu stellen. Hierfür wurde von uns die beim Registergericht elektronisch übermittelte Satzung abgerufen, der Inhalt mit der vorliegenden vorherigen Satzung abgeglichen, entsprechend geändert und in so geänderter und „in Form“ gebrachter Fassung sodann der Gesellschaft zur Verfügung gestellt.
Diese Tätigkeit soll nun der Gesellschaft gegenüber abgerechnet werden, jedoch kann ich eine passende Gebührenvorschrift nicht finden.
Um ein gebührenfreies Nebengeschäft i. S. von Vorbem. 2.1 Abs. 2 Nr. 4 kann es sich m. E. nicht handeln, da wir den Änderungsbeschluss nicht beurkundet haben. KV 25104 trifft nicht zu, da wir keine entsprechende Bescheinigung erteilt haben. Eine Vollzugs- oder Betreuungstätigkeit Nach Hauptabschnitt 2 Abschnitt 1 und 2 liegt aber auch nicht vor.
Kann die Tätigkeit unter Vorbemerkung 2.4.1 Abs. 3 subsumiert und entsprechend nach KV 24000 abgerechnet werden?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Durch einen anderen Notar wurde ein satzungsändernder Beschluss und die entsprechende Handelsregisteranmeldung beurkundet. Dieser Notar hat auch die geänderten Satzung zusammengestellt, diese mit der Bescheinigung nach § 181 AktG versehen und alles beim Registergericht eingereicht.
Nach erfolgter Eintragung der angemeldeten Änderungen wurden wir beauftragt, die geänderte Satzung in die für die Gesellschaft „übliche“ Form zu bringen und diese der Gesellschaft elektronisch zur Verfügung zu stellen. Hierfür wurde von uns die beim Registergericht elektronisch übermittelte Satzung abgerufen, der Inhalt mit der vorliegenden vorherigen Satzung abgeglichen, entsprechend geändert und in so geänderter und „in Form“ gebrachter Fassung sodann der Gesellschaft zur Verfügung gestellt.
Diese Tätigkeit soll nun der Gesellschaft gegenüber abgerechnet werden, jedoch kann ich eine passende Gebührenvorschrift nicht finden.
Um ein gebührenfreies Nebengeschäft i. S. von Vorbem. 2.1 Abs. 2 Nr. 4 kann es sich m. E. nicht handeln, da wir den Änderungsbeschluss nicht beurkundet haben. KV 25104 trifft nicht zu, da wir keine entsprechende Bescheinigung erteilt haben. Eine Vollzugs- oder Betreuungstätigkeit Nach Hauptabschnitt 2 Abschnitt 1 und 2 liegt aber auch nicht vor.
Kann die Tätigkeit unter Vorbemerkung 2.4.1 Abs. 3 subsumiert und entsprechend nach KV 24000 abgerechnet werden?
Vielen Dank für Eure Antworten!