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Abrechnung Zustimmungserklärung Eigenentwurf

Verfasst: 05.11.2014, 16:22
von Knuddel
Hallo Leute,

ich hab mich hier gerade schon heiß gelesen und geredet und bin immer noch nicht weiter, vielleicht denke ich auch nur zu kompliziert. Folgendes Problem:

Wir haben einen Nutzungsvertrag beurkundet, in dem sämtliches wirtschaftliches Vermögen auf eine neue gGmbH übertragen wird. Bei dieser Beurkundung war eine Partei nicht anwesend und hat sich vollmachtlos vertreten lassen. Jetzt haben wir für die vertretene Partei die Genehmigung entworfen und die hat sie hier auch unterschrieben. Jetzt die Frage: Wie rechne ich das richtig ab?

Meine Behauptung ist folgende:

hälftiger Wert des Nutzungsvertrages gem. § 98 Abs. 1

Gebühr 1,0 Nrn 24101, 21200 (hier 1,0 wegen § 92 Abs. 2
und für die Unterschriftsbeglaubigung keine zusätzliche Gebühr

:thx schon mal für eure Antworten

LG

Re: Abrechnung Zustimmungserklärung Eigenentwurf

Verfasst: 06.11.2014, 08:16
von nico86
Den Entwurf kannst du nicht abrechnen, weil der Entwurf der Genehmigung mit der Vollzugsgebühr abgedeckt wird. Die Beglaubigung der Unterschrift ist dann gem. KV-Nr. 25100 nach dem hälftigen Wert abzurechnen.

Re: Abrechnung Zustimmungserklärung Eigenentwurf

Verfasst: 07.11.2014, 14:21
von Knuddel
Hi nico86,

ich hab aber überhaupt keine Vollzugstätigkeiten. Es ist ja kein Kaufvertrag o.ä. sondern nur ein Nutzungsvertrag. Da wird nur ein Vorkaufsrecht aus dem Vertrag heraus für die Eintragung ins Grundbuch bewilligt.

Unter den Umständen doch vielleich die Entwurfsgebühr abrechnen? :roll:

LG

Re: Abrechnung Zustimmungserklärung Eigenentwurf

Verfasst: 07.11.2014, 14:27
von nico86
Doch, die Einholung der Genehmigungserklärung ist Vollzugstätigkeit :!: Du hättest, als du den Nutzungsvertrag abgerechnet hast, neben der Beurkundungsgebühr auch noch eine Vollzugsgebühr nach KV-Nr. 22110 ansetzen müssen für die Einholung der Genehmigungserklärung.

Dann wäre der Entwurf der Genehmigungserklärung kostenfrei und es fiele lediglich eine Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung unter der Genehmigungserklärung nach KV-Nr. 25100 an.

:wink1

Re: Abrechnung Zustimmungserklärung Eigenentwurf

Verfasst: 24.11.2014, 14:02
von Knuddel
:thx Nico86 für die Antwort :lol: :lol: Hatte Urlaub daher erst jetzt die Reaktion