Kaufvertrag und Bestellung Dienstbarkeiten
Verfasst: 23.10.2014, 15:37
Hallo,
ich habe einen KV mit zwei beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten nachfolgenden Inhalts. Ich habe die Verkäuferin gefragt, welchen Wert ich ansetzen soll. Und die hat mir gesagt: jeweils 1.000 €.
Ich habe den Streifzug (1732 z.B.) mir angesehen. Ich bin der Meinung, dass keine weiteren Leistungen i.S. des § 47 S. 2 ....... vorliegen. Aber auch die nachfolgenden Nrn. helfen mir nicht weiter. Ich nehme in Kauf, dass mir die Spezialisten unter Euch wieder einiges "um die Ohren hauen" werden. Aber trotzdem bitte ich um Eure Hilfe:
(1)
Käufer und Eigentümer bewilligen und beantragen zugunsten der Firma die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit des folgenden Inhalts in das Grundbuch des Kaufgegenstandes:
„Einwirkungen aller Art, die von den Bahnanlagen, dem Bahnbetrieb sowie den auf Bahngeländen befindlichen Telekommunikationsanlagen- gleich welchen Umfangs und unabhängig vom jeweiligen Betreiber - auf den Kaufgegenstand erfolgen, sind entschädigungslos von dem jeweiligen Eigentümer des Kaufgegenstandes zu dulden. Zu dem Bahnbetrieb im vorstehenden Sinne zählen auch Erhaltungs- und Ergänzungsbaumaßnahmen an den Bahnanlagen, Erweiterungen an diesen, die Erhaltung und Ergänzung der Streckenausrüstung (insbesondere Fahr-, Speiseleitungs- und Signalanlagen). Die Dienstbarkeit kann Dritten zur Ausübung überlassen werden“.
(2)
Käufer und Eigentümer bewilligen und beantragen zugunsten der Firma eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit mit dem Inhalt, den Bestand der Einfriedung gemäß Ziff. 1 zu dulden. Gemäß § 1021 Abs. 1 S. 1 BGB ist der Grundstückseigentümer zur Unterhaltung einschließlich der Instandsetzung und Erneuerungsarbeiten der Einfriedung - wie vorstehend unter Ziff. 1 beschrieben – verpflichtet.
Danke
ich habe einen KV mit zwei beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten nachfolgenden Inhalts. Ich habe die Verkäuferin gefragt, welchen Wert ich ansetzen soll. Und die hat mir gesagt: jeweils 1.000 €.
Ich habe den Streifzug (1732 z.B.) mir angesehen. Ich bin der Meinung, dass keine weiteren Leistungen i.S. des § 47 S. 2 ....... vorliegen. Aber auch die nachfolgenden Nrn. helfen mir nicht weiter. Ich nehme in Kauf, dass mir die Spezialisten unter Euch wieder einiges "um die Ohren hauen" werden. Aber trotzdem bitte ich um Eure Hilfe:
(1)
Käufer und Eigentümer bewilligen und beantragen zugunsten der Firma die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit des folgenden Inhalts in das Grundbuch des Kaufgegenstandes:
„Einwirkungen aller Art, die von den Bahnanlagen, dem Bahnbetrieb sowie den auf Bahngeländen befindlichen Telekommunikationsanlagen- gleich welchen Umfangs und unabhängig vom jeweiligen Betreiber - auf den Kaufgegenstand erfolgen, sind entschädigungslos von dem jeweiligen Eigentümer des Kaufgegenstandes zu dulden. Zu dem Bahnbetrieb im vorstehenden Sinne zählen auch Erhaltungs- und Ergänzungsbaumaßnahmen an den Bahnanlagen, Erweiterungen an diesen, die Erhaltung und Ergänzung der Streckenausrüstung (insbesondere Fahr-, Speiseleitungs- und Signalanlagen). Die Dienstbarkeit kann Dritten zur Ausübung überlassen werden“.
(2)
Käufer und Eigentümer bewilligen und beantragen zugunsten der Firma eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit mit dem Inhalt, den Bestand der Einfriedung gemäß Ziff. 1 zu dulden. Gemäß § 1021 Abs. 1 S. 1 BGB ist der Grundstückseigentümer zur Unterhaltung einschließlich der Instandsetzung und Erneuerungsarbeiten der Einfriedung - wie vorstehend unter Ziff. 1 beschrieben – verpflichtet.
Danke