hallo zusammen,
ich soll ein Notaranderkonto abrechnen nach dem GNotKG.
Ich muss sagen, dass es hier um sehr hohe Werte geht:
Leider habe ich in weder in Seminarunterlagen noch in der hier vorliegnden Literatur ein anständiges Abrechnungsbeispiel gefunden.
Wie würdet ihr abrechnen?
Kaufpreis: 49.500.000,00 €.
Die Auszahlungen sollen an sieben Beteiligte vorgenommen werden:
14.900.000,00 € an A)
2.475.000,00 € an B)
402.500,00 € an C)
14.800.000,00 € an D)
16.130.000,00 € an E)
742.500,00 € an F)
50.000,00 € an G)
Meine Aufstellung würde wie folgt aussehen:
§ 113 - Betreuungstätigkeiten
0,5 Treuhandgebühr gem. 22201 KV 12.692,50 Euro
§ 124 - Verwahrung
1,0 Geschäftsgebühr gem. 25300 KV (Wert: 742.500,00 Euro) 1.335,00 Euro
1,0 Geschäftsgebühr gem. 25300 KV (Wert: 2.475.000,00 Euro) 4.135,00 Euro
1,0 Geschäftsgebühr gem. 25300 KV (Wert: 402.500,00 Euro) 785,00 Euro
1,0 Geschäftsgebühr gem. 25300 KV (Wert: 742.500,00 Euro) 1.335,00 Euro
Geschäftsgebühr gem. 25300 KV (0,10 %) 14.900,00 Euro
Geschäftsgebühr gem. 25300 KV (0,10 %) 16.130,00 Euro
Geschäftsgebühr gem. 25300 KV (0,10 %) 14.800,00 Euro
1,0 Geschäftsgebühr gem. 25300 KV (Wert: 50.000,00 Euro) 165,00 Euro
Vielen Dank für eure Mithilfe
Abrechnung Notaranderkonto
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Zuletzt geändert von großes-sternchen am 06.10.2014, 13:12, insgesamt 2-mal geändert.
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Die Abrechnung ergibt sich ohne weiteres aus dem Gesetzestext KV 25300, Wertvorschrift § 124.
Bei den Beträgen über 13 Millionen Euro ist die Gebühr bis zum Teilbetrag von 13 Millionen Euro als volle Gebühr hieraus geregelt, von dem Differenzbetrag sind dann die in Sp. 3 genannten 0,1 % des Mehrbetrags (über 13 Millionen) hinzu zu zählen.
Etwaige Betreuungsgebühren entstehen nach der Neuregelung im GNotKG gegenüber der früheren KostO-Rechtslage jetzt immer gesondert neben den Verwahrungsgebühren.
Seminar zum GNotKG am 5.11.2014 in Kassel, 12.30 - 17.45 Uhr, siehe bei filzek.de unter Seminare.
Bei den Beträgen über 13 Millionen Euro ist die Gebühr bis zum Teilbetrag von 13 Millionen Euro als volle Gebühr hieraus geregelt, von dem Differenzbetrag sind dann die in Sp. 3 genannten 0,1 % des Mehrbetrags (über 13 Millionen) hinzu zu zählen.
Etwaige Betreuungsgebühren entstehen nach der Neuregelung im GNotKG gegenüber der früheren KostO-Rechtslage jetzt immer gesondert neben den Verwahrungsgebühren.
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Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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Hallo Herr Filzek,
dann müsste die Berechnung z. B. wie folgt aussehen?
Beispiel:
Wert: 14.900.000,00 €
1,0 Geschäftsgebühr gem. 25300 KV
aus 13.000.000,00 Euro = 13.185,00 €
+ 0,10 % aus 1.900.000,00 € = 1.900,00 €) 15.085,00 €
richtig verstanden?
dann müsste die Berechnung z. B. wie folgt aussehen?
Beispiel:
Wert: 14.900.000,00 €
1,0 Geschäftsgebühr gem. 25300 KV
aus 13.000.000,00 Euro = 13.185,00 €
+ 0,10 % aus 1.900.000,00 € = 1.900,00 €) 15.085,00 €
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Ja,scheint mir richtig zu sein. Habe die aus 13.000.000 Euro entstehende 1,0-Gebühr so in der Kostentabelle im Anhang von Leipziger GNotKG-Kommentar nachkontrolliert und ebenso mit 13.185 Euro abgelesen, und 0,1 % aus dem Mehrbetrag von 1.900.000 Euro sind, wenn man drei Kommastellen wegstreicht, die oben genannten 1.900 Euro.
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