Abrechnung Notaranderkonto

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großes-sternchen
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#1

06.10.2014, 12:46

hallo zusammen,

ich soll ein Notaranderkonto abrechnen nach dem GNotKG.

Ich muss sagen, dass es hier um sehr hohe Werte geht:

Leider habe ich in weder in Seminarunterlagen noch in der hier vorliegnden Literatur ein anständiges Abrechnungsbeispiel gefunden. :?

Wie würdet ihr abrechnen?

Kaufpreis: 49.500.000,00 €.
Die Auszahlungen sollen an sieben Beteiligte vorgenommen werden:

14.900.000,00 € an A)
2.475.000,00 € an B)
402.500,00 € an C)
14.800.000,00 € an D)
16.130.000,00 € an E)
742.500,00 € an F)
50.000,00 € an G)

Meine Aufstellung würde wie folgt aussehen:



§ 113 - Betreuungstätigkeiten
0,5 Treuhandgebühr gem. 22201 KV 12.692,50 Euro
§ 124 - Verwahrung
1,0 Geschäftsgebühr gem. 25300 KV (Wert: 742.500,00 Euro) 1.335,00 Euro
1,0 Geschäftsgebühr gem. 25300 KV (Wert: 2.475.000,00 Euro) 4.135,00 Euro
1,0 Geschäftsgebühr gem. 25300 KV (Wert: 402.500,00 Euro) 785,00 Euro
1,0 Geschäftsgebühr gem. 25300 KV (Wert: 742.500,00 Euro) 1.335,00 Euro
Geschäftsgebühr gem. 25300 KV (0,10 %) 14.900,00 Euro
Geschäftsgebühr gem. 25300 KV (0,10 %) 16.130,00 Euro
Geschäftsgebühr gem. 25300 KV (0,10 %) 14.800,00 Euro
1,0 Geschäftsgebühr gem. 25300 KV (Wert: 50.000,00 Euro) 165,00 Euro

Vielen Dank für eure Mithilfe
Zuletzt geändert von großes-sternchen am 06.10.2014, 13:12, insgesamt 2-mal geändert.
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#2

06.10.2014, 13:02

Die Abrechnung ergibt sich ohne weiteres aus dem Gesetzestext KV 25300, Wertvorschrift § 124.
Bei den Beträgen über 13 Millionen Euro ist die Gebühr bis zum Teilbetrag von 13 Millionen Euro als volle Gebühr hieraus geregelt, von dem Differenzbetrag sind dann die in Sp. 3 genannten 0,1 % des Mehrbetrags (über 13 Millionen) hinzu zu zählen.
Etwaige Betreuungsgebühren entstehen nach der Neuregelung im GNotKG gegenüber der früheren KostO-Rechtslage jetzt immer gesondert neben den Verwahrungsgebühren.

Seminar zum GNotKG am 5.11.2014 in Kassel, 12.30 - 17.45 Uhr, siehe bei filzek.de unter Seminare.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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#3

06.10.2014, 13:16

Hallo Herr Filzek,

dann müsste die Berechnung z. B. wie folgt aussehen?

Beispiel:

Wert: 14.900.000,00 €

1,0 Geschäftsgebühr gem. 25300 KV
aus 13.000.000,00 Euro = 13.185,00 €
+ 0,10 % aus 1.900.000,00 € = 1.900,00 €) 15.085,00 €

richtig verstanden? :wink:
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#4

06.10.2014, 13:31

Ja,scheint mir richtig zu sein. Habe die aus 13.000.000 Euro entstehende 1,0-Gebühr so in der Kostentabelle im Anhang von Leipziger GNotKG-Kommentar nachkontrolliert und ebenso mit 13.185 Euro abgelesen, und 0,1 % aus dem Mehrbetrag von 1.900.000 Euro sind, wenn man drei Kommastellen wegstreicht, die oben genannten 1.900 Euro.
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#5

06.10.2014, 13:46

:thx ,

manchmal dauert es eben etwas länger :lol:
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