Beglaubigungsgebühr bei Grundschuldbestellungen

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
Augustus
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 81
Registriert: 28.05.2014, 14:46
Beruf: württ. Bezirksnotar

#1

25.09.2014, 10:11

Der Notar beglaubigt auf dem vorbereiteten Grundschuldbestellungsentwurf - nicht vollstreckbar - nur die Unterschrift.
Der Notar übersendet die Grundschuldbestellung an das Grundbuchamt und erteilt dem Gläubiger und dem Eigentümer je eine beglaubigte Abschrift der Urkunde.

Sind für die beglaubigte Abschriften für den Gläubiger und den Eigentümer Beglaubigungsgebühren von je 10 € anzusetzen.
Ist für die Übersendung der Urkunde an das Grundbuchamt in diesem Fall eine Gebühr anzusetzen ?

Wie ist es im vorstehenden Fall, wenn der Notar auch noch den Entwurf gemacht hat ?
Benutzeravatar
No.Me.
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 478
Registriert: 13.04.2007, 12:24
Beruf: ReNo
Software: NoRa / NT
Wohnort: Quickborn
Kontaktdaten:

#2

26.09.2014, 21:30

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf darf eine Gebühr nach Nr. 25102 für die beglaubigten Ablichtungen abgerechnet werden. Ferner darf für den Vollzug eine Gebühr nach Nr. 22124 abgerechnet werden.
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
Antworten