Genehmigung Finanzierungsgrundschuld

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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hexe-petri
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#1

18.09.2014, 13:01

Hallöchen, habe eine Kostenfrage.
Wir haben einen Grundstückskaufvertrag beurkundet.
Verkäufer sind getrennt lebende Eheleute die je zu 1/2 Anteil Eigentümer sind.

Es soll nun Grundschuldbestellung mit ZV beurkundet werden unter Beteiligung
der Verkäuferin/Ehefrau und Käufer -handelnd auch für Verkäufer/Ehemann -, da die erteilte Belastungsvollmacht zur Finanzierung im Kaufvertrag nicht ausreicht (nur bis Kaufpreishöhe).

Da der Verkäufer/Ehemann ja nun nachgenehmigen muss, wie rechne ich hier nun ab?
Für die Grundschuld KV-Nr. 21200 1,0 nach Wert 190.000,00 € (=Grundschuldbetrag)
plus KV-Nr. 22111 - 0,3 für den Vollzug
und somit für die Genehmigung KV-Nr. 25100 - 0,2 (Wert 95.000,00 gem. § 98 Abs. 1) ?

Oder liege ich hier falsch?

Danke für Antworten
LG hexe-petri
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