![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
ich hoffe, mir kann jmd. weiterhelfen. Es geht um folgendes:
Wir haben die Gründung einer GmbH & Co. KG nebst Gesellschaftsvertrag beurkundet sowie die HR-Anmeldung entworfen. Es gibt eine persönlich haftende Gesellschafterin, die mit ihrem Stammkapital von 25.000,00 € haftet und einen Kommanditist mit einer Einlage von 10.000,00 €. Bzgl. der Abrechnung der HR-Anmeldung gibt die Literatur massenhaft Beispiele.
Doch wie sieht es mit der Abrechnung der Gründungsurkunde nebst Gesellschaftsvertrag aus?
In den Büchern finde ich hierzu leider nichts, außer § 107 GNotKG (mindestens 30.000,00 €).
Meine Idee:
Gem. §§ 97, 107 GNotKG = 40.000,00 € (30.000,00 € Haftung phG + 10.000,00 € Kommanditeinlage)??
Ist das richtig?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)