und mir für diesen Blödsinn entschieden zu viel, würde den Wert auf minus 30 Trilliarden Euro schätzen, um wenigstens einen Weltrekord im niedrigsten Notarkostenwert aller Zeiten aufzustellen.
Spaß beiseite: Mehr als die als Auffanghilfswert in § 36 GNotKG vorgesehenen 5.000 Euro kann ich mir kaum vorstellen, geringfügige Erhöhungen vielleicht bis zur Verdoppelung wären vielleicht zu rechtfertigen, wenn sich der Veranstalter von dem "Weltrekordversuch" - der ja nur in der Masse, nicht der Klasse der Teilnehmer besteht, weshalb ich "Weltrekordversuch", was ja allgemein für sportliche Höchstleistungen steht, fast als Beleidigung für ehrbare Sportler empfinde - wirtschaftliche Interessen mit dem Ganzen verfolgt und sich durch Presseberichte, Eintrag ins Guiness-Buch der Rekorde oder wie dieses meiner Meinung nach nicht sehr wertvolle Buch heißt, Bekanntheit und Zuspruch für seine Tanzdielen-Einrichtung verspricht. Man muss hier die Leute aber vor ihren eigenen überzogenen Vorstellungen schützen von dem wirtschaftlichen Erfolg solcher Dinge, deswegen würde ich einen 5.000 Euro wesentlich übersteigenden Wert nicht für angemessen halten.
Die genaue Zählerei usw. wird wahrscheinlich mehr als 2 Stunden dauern, insoweit entsteht ja die jetzt wertunabhängige Zeitgebühr von 50 Euro je angefangene halbe Stunde, einschließlich An- und Abfahrtzeit, zusätzlich, was hier sicher den größten "Gebührenanteil" an der Sache ausmacht.
Zu überlegen wäre m. E. auch, ob ein Notar sich um diesen Auftrag "reißen" sollte.