vorzeitige Beendigung

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hexe-petri
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#1

23.07.2014, 09:20

Hallo, mal wieder eine Frage.
Wir haben auftragsgemäß den Entwurf eines Einzeltestaments nach Angaben des Mandanten gefertigt. Im Entwurf fehlten noch die Namen der Erben und des Testamentsvollstreckers.
Diese hat uns der Mandant per Mail geschickt, welche aber nicht hier angekommen ist.
Nach einigem hin und her soll die Beurkundung nicht mehr stattfinden.

Ich habe wie folgt abgerechnet:
KV 21303 (Wert: 250.000 €) 1,0 = 535,00 €

Ist das so richtig?
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#2

23.07.2014, 09:40

Die Fertigung eines Entwurfs reicht nicht aus, vgl. Wortlaut der Nr. 21303, die auf Nr. 21300 verweist. Der Entwurf muss vielmehr bereits zur Post gegeben worden oder anderweitig übermittelt worden sein.
Wenn dies der Fall war, wäre Nr. 21303 einschlägig, allerdings könnte fraglich sein, ob die 1,0 Gebühr entstanden ist, da der Entwurf ja noch nicht vollständig war (vgl. § 92 Abs. 2 GNotKG).
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#3

23.07.2014, 10:10

Der Entwurf wurde per Post übermittelt.
Da der Entwurf noch nicht vollständig gewesen ist, wie müsste ich dann abrechnen?
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#4

23.07.2014, 13:04

Siehe § 92 GNotKG: "nach billigem Ermessen". Hier könnte m.E., da ja nur wenige (wenn auch wichtige) Angaben fehlten, z.B. eine eher im oberen Bereich des Rahmens von 03-1,0 (z.B. 0,75) liegende Gebühr erwogen werden
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#5

24.07.2014, 16:24

:thx
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