Mein Sachverhalt:
Über das Vermögen der Gesellschaft war ein Insolvenzverfahren, was mangels Masse abgelehnt wurde und somit zur Auflösung der KG geführt hat. Der Geschäftsbetrieb der persönlichen haftenden Gesellschaft wurde ebenfalls eingestellt und durch Beschluss aufgelöst. Diese ist noch in Liquidation.
Das Handelsregsiter fordert nunmehr das Erlöschen der Firma (GmbH & Co. KG) anzumelden.
Die entsprechende Anmeldung aus dem Gustavos habe ich.
Ich habe das Erlöschen der Prokura von XY angemeldet
und das Erlöschen der Firma.
Nun meine Frage, wird hier als Geschäftswert 2 x 30.000,00 € genommen für das Erlöschen der Prokura und das Erlöschen der Firma oder hätte ich das Erlöschen der Prokura nicht anmelden brauchen weil es sowieso gelöscht wird und man nimmt hier nur einmal 30.000,00 € gem. § 105 Abs. 2, 4 Nr. 3 ?
Erlöschen GmbH & Co. KG Geschäftswert
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Nur einmal 30.000,00 Euro:
Siehe Diehn, Berechnungen zum neuen Notarkostenrecht, 2. Aufl., RdNr. 951 (zur GmbH, bei der KG wird dies aber ebenso zu behandeln sein, vgl. auch § 157 HGB, wonach das Erlöschen der Firma anzumelden ist.
Siehe Diehn, Berechnungen zum neuen Notarkostenrecht, 2. Aufl., RdNr. 951 (zur GmbH, bei der KG wird dies aber ebenso zu behandeln sein, vgl. auch § 157 HGB, wonach das Erlöschen der Firma anzumelden ist.