Geschäftswert für Arbeitsplatzgarantie

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turtle87
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#1

16.05.2014, 09:08

Guten Morgen!

Ich habe einen Kaufvertrag abzurechnen. Die Gemeinde verkauft an einen Unternehmer ein Baugrundstück mit der Auflage, dass dieser mindestens 4 Arbeitnehmer (einschließlich Betriebsinhaber) in Vollzeit beschäftigt. Welchen Geschäftswert kann ich hier annehmen? Laut "GNotKG für Anfänger" (Wolfram Waldner) sind 20 % der für die Erfüllung anfallenden Kosten eine angemessene Schätzung nach § 36 I, da es sich gem. § 50 Nr. 3 und 4 um eine vermögensrechtliche Angelegenheit handelt. Aber was kostet ein Arbeitnehmer? Und: 20 % vom Monatswert, Jahreswert oder Zehnjahreswert gem. § 52 Abs. 3?
Martin Filzek
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#2

16.05.2014, 11:17

Aus der Ferne mit den wenigen Angaben bisher (ich hoffe, der Kaufvertrag enthält eine genauere Regelung zur Frage, wie lange - nur für die Bauarbeiten? oder für den einzurichtenden Betrieb für eine bestimmte Mindestzeit?) die Arbeitsplatzgarantie zu verstehen ist - sonst müsste der Notar notfalls nachfragen, was denn mit seiner ungenauen Beurkundung gemeint gewesen ist.
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turtle87
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#3

16.05.2014, 11:53

Eine genaue zeitliche Regelung gibt es nicht. Die Arbeitnehmer sollen für den einzurichtenden Betrieb eingestellt werden. Der Käufer ist verpflichtet, mindestens 15 Jahre mit dem Betrieb in der Gemeinde ansässig zu bleiben (und dann auch wohl für diese Zeit die Arbeitnehmer zu beschäftigen). Er darf das Grundstück in dieser Zeit nur mit Zustimmung der Gemeinde verkaufen oder vermieten.
Martin Filzek
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#4

16.05.2014, 12:59

Beispielsberechnungen zu Arbeitsplatzgarantien sind z. B. in Notarkasse München, Streifzug durch das GNotKG, 10. Aufl. 2013, Rn. 1719 ff., und Ländernotarkasse, Leipziger Kostenspiegel, Das neue Notarkostenrecht, 2013, Teil 2 Rn. 33, zu finden, allerdings immer mit einer auf 2 Jahre befristeten Arbeitsplatzgarantie - in Kostenspiegel je Arbeitnehmer mit 2.500 Euro/Monat bewertet - und in streifzug anhand der da als Verstragsstrafe für die Nichterfüllung vereinbarten Beträge bemessen.

Würde persönlich bei den hier ungenaueren Angaben gem. § 36 I den Wert für höchstens 5 Jahre mit ca. 2.500 Euro / Arbeitnehmer schätzen. Diese Begrenzung ist m. E. auch analog § 99 II GNotKG (Dienstverträge Höchstwert 5 Jahre) gerechtfertigt, evtl. auch nur 2 - 3 Jahre als Schätzwert § 36 I gut vertretbar.

Die in #3 am Ende erwähnte Verflichtung, das Grundstück nur mit Zustimmung der Gemeinde zu verkaufen oder zu vermieten, ist zusätzlich zu bewerten nach § 50 Nr. 1 GNotKG mit 10 % des Verkehrswerts.
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turtle87
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#5

16.05.2014, 19:42

Vielen Dank. Ich werde das dann für zwei Jahre berechnen. Sonst ist der Wert schon arg hoch im Gegensatz zum relativ geringen Kaufpreis. Den Wert für die Verpflichtung hatte ich schon bedacht. Der Vertrag ist mit allen Schikanen: Pflege der Wallhecken, Übernahme der Vermessungskosten, etc. Die entsprechenden Paragraphen und Werte hatte ich auch alle gefunden. Nur bei den Arbeitsplätzen hat es gehakt.
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