Auswärtsgebühr Zweigstelle?

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Schnulli
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#1

28.04.2014, 13:58

Eine kurze Frage, über die wir hier intern im Büro gerade diskutieren. Wie handhabt ihr das:

Euer Chef, der Notar in XY ist, fährt zur Beurkundung oder Beglaubigung in die Zweigstelle seiner Kanzlei nach AB. Darf oder muss man hierfür die Auswärtsgebühr abrechnen? Ich weiß, dass es viele nicht tun. Ich würde sie abrechnen, da er ja schließlich seine Geschäftsstelle verlässt und hier somit nicht mehr von seinem Amtssitz gesprochen werden kann. Der Amtsbereich ist zwar identisch, aber davon kann doch wohl nicht ausgegangen werden.
turtle87
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#2

20.11.2014, 21:22

Guck dir mal den Beschluss des OLG Celle vom 25.05.2010 , AZ: Not 19/09 an und die Anmerkung dazu von Dr. Paul Tenner in DNotZ 2010 Heft 12, 949 -957.
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