Ehevertrag- Wert für Verpflichtung?

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hexe-petri
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#1

26.04.2014, 16:32

Hallo, im Ehevertrag (Gütertrennung wird vereinbart) verpflichtet sich der Ehemann zur Übertragung
seiner Eigentumswohnung (VW 80.000,00, Verbindlichkeiten hierauf noch 50.000,00)auf Ehefrau, wobei
er weiter die laufenden Belastungen hierfür trägt.
Ehefrau verpflichtet sich, im Falle der Trennung das Objekt zurück zu übertragen gegen Zahlung eines
Betrages von 30.000,00 €

Kann man dies zusätzlich bewerten?

hexe-petri
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#2

28.04.2014, 07:53

Vgl. § 111 Nr. 2 GNotKG
Die Übertragung hat einen Wert von 80.000,00 Euro, die Rückübertragungsverpflichtung hat (als Vertragsbedingung) keinen zusätzlichen Wert.
hexe-petri
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#3

28.04.2014, 19:08

:thx :thx
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