Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Sarah84
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#1
23.04.2014, 08:20
Guten Morgen!
Ich habe hier eine Stillehalteerklärung einer Bank vor mir liegen. Der Grundstückseigentümer hat diese unterzeichnet.
Da wir diese nicht entworfen haben, fällt nur eine Gebühr nach Nr. 25100 an.
Grundschuldbetrag ist 300.000,00 €.
Bei dem Wert bin ich mir nun nicht sicher ... würde 30 % von 300.000,00 € = 90.000,00 € nehmen.
Was meint Ihr?
Danke und viele Grüße!
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Revisor
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#2
23.04.2014, 09:46
Streifzug durch das GNotKG, Rdnr. 641
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Sarah84
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#3
23.04.2014, 11:16
@ Revisor
Genau unter dieser RN meine ich zu verstehen, dass man 10-30 % nehmen soll.
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Revisor
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#4
23.04.2014, 13:37
So war das auch gemeint!