Verwahrgebühr Käufer Mehrkosten verkäufer

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Franzi123
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#11

16.04.2014, 12:47

Hallo Stromberg,

ich schließe mich Jupp an. Sobald alle Unterlagen vorliegen (Löschungsunterlagen, THA, meinetwegen Verwalterzustimmung, also alle zur vertragsgerechten Eigentumsumschreibung erforderlichen Unterlagen mit Ausnahme der UB) geht die Fälligkeitsmitteilung an den Käufer raus mit der Bitte die Überweisungen wie folgt vorzunehmen a).... b)... c)... d).... (Kopie der THA anbei). Der verbleibende Rest ist dann an den Verkäufer zu zahlen. Meist haben die Banken einen Betrag x im THA bis Datum xy. Darüber hinaus sind dann pro Tag soundsoviel Tageszinsen hinzuzurechnen. Wie bitten um Hergabe der Überweisungsbelege vom Käufer, Zahlungseingangsbestätigungen schriftlich und in welcher Höhe vom Verkäufer, die Banken entlassen uns aus den Treuhandaufträgen und dann dürfen wir Eigentumsumschreibung beantragen.

So ist der Lauf auch in den Berliner Kammerrichtlinien geregelt. Bisher hat es immer geklappt. Wüsste jetzt nicht, warum es nicht klappen sollte. Baut der Käufer entgegen den Anweisungen Mist, wird nicht umgeschrieben und man hat dann Rennerei. Der Fall war hier aber (klopf auf Holz) noch nicht!

Viele Grüße
Franzi123
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#12

16.04.2014, 14:52

Stromberg
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#13

16.04.2014, 16:04

Vielen Dank für den Hinweis, sehr sehr nett!

Ich werde Eure Beiträge mit meinen Chefs besprechen. Wir machen das, seit ich in der Kanzlei bin (annähernd 23 Jahre), fast überwiegend mit NAK. Aber zumindest werde ich darauf drängen, dass ein lückenloser Hinweis auf eventuell anfallende Mehrkosten erfolgt. Ohne NAK beurkunden wir nur, wenn keine Belastungen eingetragen sind.

Nochmals vielen Dank für Eure Mühe.
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