Dokumentenpauschale für beglaubigte Ablichtungen von Urkunde

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Stromberg
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#1

05.04.2014, 07:54

Guten Morgen, liebe Helfer,


ich habe mehrere verschiedene Stichworte eingegeben, aber kein Ergebnis gefunden. Deshalb meine Frage an Euch:

Wir haben eine Adoption beurkundet und mussten viele Geburts-/Heiratsurkunden beglaubigen, deren Original uns die Mandanten zur Verfügung gestellt haben.
Ist das Beglaubigen dieser Urkunden abgedeckt von der Gebühr für das Beurkundungsgeschäft oder bekommen wir dafür etwas extra. Und sind die Kopien der Urkunden mit 0,15 € oder 0,50 € zu berechnen? Der Fackelmann und der Streifzug schreiben eine Menge über das Thema "Dokumentenpauschale", aber ich habe nichts auf mich zutreffendes gefunden.


Danke für eine Antwort
Bielefelder
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#2

07.04.2014, 02:09

25102 entsteht, Dokumentenpauschalen nicht.
Bielefelder Fachlehrgänge für Fachanwälte und Notare: http://www.bielefelder-fachlehrgaenge.de/
Notarkostenforum zum GNotKG: http://www.gnotkg-online.de
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#3

07.04.2014, 08:46

Guten Morgen und vielen Dank.

Heißt das, wenn ich sieben Geburtsurkunden (je 1 Seite) mit je einem Beglaubigungsvermerk versehe, bekomme ich für jede Beglaubigung 10 €, also 70 €? Und
wenn ich eine Urkunde mit 3 Seiten beglaubige, bekomme ich auch 10 € als Mindestgebühr?

Danke und Gruß
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#4

07.04.2014, 09:40

Ja.
Wenn du aber sieben Geburtsurkunden zusammenheftest und nur einen Beglaubigungsvermerk machst, gibt es auch nur 10 Euro (so z.B. im "Streifzug"). Das macht m.E. Sinn, wenn die Urkunden ohnehin zusammen eingereicht werden sollen.
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#5

07.04.2014, 09:51

Vielen Dank. Das werde ich machen. Bei der anderen Version hätte ich auch ein wenig schlechtes Gewissen gegenüber dem Mandanten.
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