Zuschreibung

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Stromberg
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#1

01.04.2014, 08:29

Guten Morgen. liebe Helfer,

ich müsste einmal das Thema "Zuschreibung" aufgreifen.
Es geht hier aber nicht um ein Höfegrundbuch: Wir haben den Entwurf eines "Zuschreibungsantrages" gefertigt (zwei Flurstücke sollen zusammengefasst und sollen dann unter Vereinigung als ein Grundstück auf ein neues Grundbuchblatt übertragen werden).
Mein Chef sagt mir den Wert des Grundstückes und ich soll dann eine "normale" Unterschriftsbeglaubigung mit 0,5 fertigen nach KV 24102.

M.E. stimmt das nicht ganz mit dem vorher Gesagten überein.

Ich freue mich über einen Hinweis.
Martin Filzek
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#2

04.04.2014, 15:46

Du hast Deinen Fragebeitrag im Anschluss an frühere Diskussionen in der KostO-Abt. bei einem dortigen Spezialfall natürlich unglücklich platziert und es wäre besser gewesen, für Deine etwas andere allgemeine und jetzt ja nach GNotKG zu beantwortende Frage einen neuen Thread aufzumachen, dann wäre eine Antwort auch sicher viel eher erfolgt. Werde gleich bei den Admins beantragen, Beitrag #6 und die Antwort/en in einem entspr. neuen Thread unter GNotKG und Titel "Zuschreibung" zu bringen.

Zur Antwort: siehe z. B. Notarkasse München, Streifzug durch das GNotKG, Rn. 2274 ff.

Die vom Chef vorgeschlagene Gebühr dürfte richtig sein und als Wert werden gem. § 36 I GNotKG geschätzte 10 - 20 % des Wertes der betr. Grundstücke vorgeschlagen.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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#3

05.04.2014, 10:43

Ja, vielen Dank für den Hinweis und die Antwort.
Jupp03/11

#4

05.04.2014, 10:49

Wobei eine Begl. nicht erforderlich ist bei derartigen Anträgen.
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#5

06.04.2014, 22:09

Jupp03/11 hat geschrieben:Wobei eine Begl. nicht erforderlich ist bei derartigen Anträgen.
§ 30 GBO?
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