Dokumentenpauschale NUR für Beurkundungsgebühr

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Stromberg
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#1

04.04.2014, 16:33

Hallo liebe Helfer,

meine Kollegen und Chefs und auch ich haben ein Streitgespräch wegen der Dokumentenpauschale und wir bitten um eine fachkundige Meinung:

Die Beurkundungsgebühr nach 25100 beträgt bei einem Wert von 35.000 € 27,00 €.
Wir bekommen nach 22124 dazu eine Vollzugsgebühr in Höhe von 20,00 €.

Gibt es die Dokumentenpauschale nur nach der 25100 oder auch nach der 22124 (20 % höchstens 20 €).

Der Chef meint, wir bekämen sie nur nach der 25100. Wenn wir die Kostenrechnung fertigen, rechnet der PC die 20 % allerdings von beiden Gebühren automatisch aus. Ich denke, das ist so gewollt.... und wir haben Recht........


Vielen Dank und schönes Wochenende,


Entschuldigung, ich habe Dokumentenpauschale geschrieben, ich meine natürlich die Post- und Telekommunikationsentgelte nach 32004....
Peverell
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#2

04.04.2014, 18:06

In KV 32005 steht im Gesetz "20 % der Gebühren – höchstens 20,00 €". Da die Vollzugsgebühr auch eine solche ist, ist auch diese Grundlage für die 20 % der Postpauschale (siehe auch im Streifzug durch das GNotKG, Rdnr. 166).

Einen Unterschied gibt es z.B. bei der Gebühr für Fremde Sprache (KV 26001). Da sind es 30 % für das Beurkundungsverfahren [...]. Eine etwaige Vollzugsgebühr dürfte man da nicht mit reinrechnen.
Stromberg
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#3

04.04.2014, 21:57

Vielen Dank für die Antwort.
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