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Liquidation einer GmbH

Verfasst: 03.04.2014, 09:13
von Nisl1983
Hallo zusammen!

Ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte und habe leider von der Materie "Abrechnung bei Notariaten" etc keinerlei Ahnung. :shock: :oops:

Im Forum habe ich jetzt leider nichts passendes gefunden... :?:

Habe gerade eine neue Arbeitsstelle angetreten. Nun kam eine Anwältin zu mir und bat mich, ihr kurz darzustellen, was die Liquidation einer GmbH kosten würde.
Da ich hiervon leider überhaupt keine Ahnung habe hoffe ich, dass hier jemand so nett ist und mir helfen kann. Gibt es Gebühren, die in einer solchen Sachen generell anfallen?
Ich habe nämlich keine witeren Infos zu dem Fall, außer der, dass eine GmbH gerade Insolvenz angemeldet hat. Mehr wurde mir nicht gesagt... :roll:

Wäre super, wenn mir jemand von Euch helfen könnte!

:wink2

Re: Liquidation einer GmbH

Verfasst: 03.04.2014, 17:17
von eysburn
zuerst muss die Gesellschaft ja in die Liquidation gebracht werden und dann nach 1 jahr die auflösung angemeldet werden (so kenn ich das zumindest).

Auflöschung-Beschluss (wenn liquidation nicht im Gesellschaftsvertrag aufgeführt ist) nach wert mind. 30.000 € 2,0 Gebühr Nr. 21100 GV (mind.120 €) wobei zu berücksichtigen ist, dass a) auflösung der GmbH, b) Abberufung des Geschäftsführers, c) Bestellung des Liquidators jeweils ein wert von 30.000,00 € hervorrufen.

HR-Anmeldung: a) auflösung der GmbH, b) Abberufung des Geschäftsführers, c) Bestellung des Liquidators jeweils ein wert von 30.000,00 €, also hier insgesamt wert 90.000,00 € nach 0,5 Gebühr Nr. 24102, 21201 KV

ob da allerdings eine liste der Liquidatoren einzureichen ist, weiß ich im moment so nicht.

Re: Liquidation einer GmbH

Verfasst: 08.04.2014, 16:06
von Nisl1983
Dankeschön!!! :thx

Re: Liquidation einer GmbH

Verfasst: 08.04.2014, 16:44
von Notariatsmann
eysburn hat geschrieben:zuerst muss die Gesellschaft ja in die Liquidation gebracht werden und dann nach 1 jahr die auflösung angemeldet werden (so kenn ich das zumindest).
Hier hat aber die GmbH Insolvenz angemeldet, so dass auch andere Abläufe im Raume stehen, wie Auflösung durch Insolvenzeröffnung (oder Abweisung mangels Masse), Vermögensverteilung durch Insolvenzverwalter, Amtslöschung wg. Vermögenslosigkeit.