Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Sunnynixe
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#1
02.04.2014, 09:38
Hallo. Ich muss was nachvollziehen können.
Meine Kollegin hat bei einem Geschäftswert von 80.000 € eine Vollzugsgebühr gem. 112 GnotKG Nr. 22110 mit 59,50 € berechnet. Als Hinweis steht noch anteilig für Lastenfreistellung.
Hat jemand eine Idee, wie man dieser Berechnung folgen kann?
[color=#40FF40]Nach jedem Tief... folgt irgendwann wieder ein Hoch..:-)[/color]
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Jupp03/11
#2
02.04.2014, 10:11
50,00 € Vorkaufsrechtsbescheinigung für Käufer
59,50 € Lastenfreistellung Verkäufer