Kaufvertrag Einholung Löschungsunterlagen

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BieneMaja275
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#1

01.04.2014, 13:31

Hallo Zusammen!

Ich lese mit großem Interesse in diesem Forum und möchte jetzt auch mal eine Frage stellen.

Wir haben einen Kaufvertrag über Wohnungseigentum beurkundet. Als einzige Vollzugstätigkeit musste eine Löschungsbewilligung eingeholt werden (keine Verwalterzustimmung erforderlich).
Kaufpreis 327.500,00 EUR
zu löschende Grundpfandrechte ca. 178.000,00 EUR

Da die Käufer die Mehrkosten der Lastenfreistellung zu tragen haben, müsste ich diesen eine Vollzugsgebühr in Höhe von 342,50 EUR aufgeben. Dazu auch noch die Treuhandgebühren aber das ist ja klar. Der Kaufpreis ist enorm viel höher als die Grundpfandrechte.

Ist es wirklich richtig, hier die Vollzugsgebühr nach dem Kaufpreis abzurechnen? Geht auch noch ein anderer kostengünstiger Weg für die Verkäufer?

Ich habe in meinen Büchern und Seminarunterlagen einen solchen Fall nicht finden können.
nico86
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#2

01.04.2014, 13:56

Die Vollzugsgebühr ist nach dem Wert des Beurkundungsverfahrens abzurechnen, so wie es in Abs. 1 des § 112 GNotKG steht.

Hierzu hat es schon etliche Diskussionen gegeben und es ist -zumindest zum jetzigen Zeitpunkt (vielleicht ändert sich das ja in Zukunft mal??)- so, dass, unabhängig davon, ob die Vollzugstätigkeit manchmal gar nicht bzgl. des "vollständigen" Geschäftswertes des Beurkundungsverfahrens durchgeführt wird, die Vollzugsgebühr trotzdem nach dem Wert des zugrundeliegenden Beurkundungsverfahrens abgerechnet wird.
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
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BieneMaja275
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#3

02.04.2014, 17:05

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Hat denn hier irgendjemand eine Idee, wie die Lastenfreistellung auch kostengünstiger für die Verkäufer geht? Nicht, dass mir später mal die Verkäufer eine unrichtige Sachbehandlung vorwerfen.
Jupp03/11

#4

02.04.2014, 17:07

Verkäufer sagen, er solle sich selbst drum kümmern und vom Chef gibt es dann was mit dem Knüppel.
Okudera
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#5

03.04.2014, 06:03

@jupp

Dann ist die vollzugebühr m.E. auch verdient.
Denn in diesem Falle habebich die Löschungsunterlagen auch angefordert (da es nicht darauf ankommt, wo ich diese anfordere).
Eine bestimmte Form ist für das anfordern nicht vorgeschrieben, so dass auch das mündliche anfordern der Unterlagen ausreicht. Die Aufforderung an den VK, sich um die einholung der Löschungsunterlagen selbst zu kümmern, reicht hierbei wohl aus.
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