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Verpflichtungserklärung zur Übernahme Baulast

Verfasst: 21.03.2014, 09:18
von nico86
Hallo liebe Forenmitglieder :wink1

Welchen Wert lege ich für eine Verpflichtungserklärung zur Übernahme einer Baulast zugrunde?

Meine Idee: Gem. § 50 GNotKG 10 % des Verkehrswertes :?: :?:

Bin mir aber sehr unsicher...

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Lieben Dank schonmal im Voraus :thx :thx :thx

Re: Verpflichtungserklärung zur Übernahme Baulast

Verfasst: 24.03.2014, 15:51
von Martin Filzek
M. E. eher § 52, wobei der Wert nach dem genaueren Inhalt der Baulast zu schätzen wäre. Vgl. z. B. Fackelmann, Notarkosten nach dem neuen GNotKG, 2013, Rn. 636 (wobei zu prüfen wäre, inwieweit der Fragefall dem dortigen Sachverhalt einer Baubeschränkung ähnelt usw.).

Re: Verpflichtungserklärung zur Übernahme Baulast

Verfasst: 24.03.2014, 15:56
von Jupp03/11
Falls die Baulast bereits eingetragen sein sollte, geht diese nach meiner Meinung automatisch über.